Die Winterdienstgebühren werden um 11 % gesenkt von 1,44 DM je lfd. Meter auf 1,29 DM ab 1.1.2002. Der Rat hat dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe aus allen Fraktionen, in der auch ich mitgewirkt habe, einstimmig am 29.Oktober 2001 zugestimmt.

Damit sind die Vorschläge zur Gebührensenkung aus meinem Antrag vom 9.3.2001 und vom 25.11.2000 (siehe unten) weitgehendst berücksichtigt worden.
Winterdienstgebühren werden nur noch innerhalb geschlossener Ortschaften erhoben. Im Oybaum übernehmen wegen der engen Straßen die Anlieger den Winterdienst und zahlen daher keine Gebühren.
--------------------------------------------------------------------------------------------------
Norbert van de Sand                              Kalkar, den   9.3.2001
47546 Kalkar-Hönnepel                     
                                                                           Internet:           www.hoennepel.de

An den
Bürgermeister der Stadt Kalkar             Kopie an die Vorsitzenden der Ratsfraktionen

Antrag:(Auszug) Änderung der Winterdienstgebühren

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fonck,

ich bitte Sie, in der  Hauptausschusssitzung am 29. März 2001  folgenden Antrag vorzulegen:

Bei der Beratung der Winterdienstgebühren im November vorigen Jahres habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die beschlossenen Gebührensteigerungen von ca. 150 % für viele Bürger nicht zu akzeptieren sind. (siehe Protokoll Hauptausschuss v. 25.11.2000)
Wie die vielen Einsprüche und Beschwerden zeigen, sind meine Befürchtungen und Bedenken leider als voll berechtigt bestätigt worden. Nach der neuen Gebührensatzung müssen einige Bürger über 1000,-- DM allein nur für den Winterdienst aufbringen; Gebührenbescheide über mehrere hundert DM gibt es häufig. Vor allem Landwirte, die ohnehin zur Zeit durch unverschuldete Ereignisse schwer zu kämpfen haben, werden durch die hohen Gebührenforderungen der Stadt noch zusätzlich belastet.

Eine Überarbeitung der Gebührensatzung ist daher unumgänglich, wobei die Gebühren möglichst auf alle Bürger gleichmäßig nach dem Vorteilsprinzip verteilt werden sollen.
Daher schlage ich vor:

  1. Landwirtschaftlich genutzte Flächen (Äcker/Wiesen) werden bei der Gebührenveranlagung nicht oder zu einem erheblich niedrigeren Gebührensatz nach dem Vorteilsprinzip veranlagt, da sie ohnehin im Winter kaum angefahren werden außer mit Traktoren, die im Gegensatz zu PKW's sicherlich nicht auf einen Winterdienst angewiesen sind.
  2. Für bebaute Grundstücke außerhalb eines Bebauungsplanes wird wie bei den Erschließungsbeiträgen die Höchstgrenze auf 50 m festgelegt, es sei den denn die bebaute Fläche ist tatsächlich länger (z. B. bei Industriebetrieben).
      ...........................

Es ist für  unsere Bürger schwer verständlich, warum in Kalkar die Winterdienstgebühren erheblich höher sind als in den umliegenden Gemeinden.

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung gibt eine Übersicht über die vorliegenden Beschwerden und Einsprüche gegen die Winterdienstgebühren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der o.g. Anregungen und der Diskussionsbeiträge im Hauptausschuss ein verbessertes Gebührenmodell vorzulegen mit dem Ziel, mehr Gebührengerechtigkeit nach dem Vorteilsprinzip zu erreichen und unangemessen hohe und nicht vertretbare Gebührenbescheide zu vermeiden.

   Mit freundlichem Gruß
gez. Norbert  van de Sand      

                      zurück zu  > Startseite     >  Bürgerbrief Nr. 5      > Anfragen/Anträge (Übersicht)