Norbert van de Sand                                                                              Kalkar, den 10.04.2003
Mitglied im Rat der Stadt Kalkar                                                                         - ( 02824/2732
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An den                                                                        
Bürgermeister der Stadt Kalkar
Herrn G. Fonck
Rathaus
47546 Kalkar

 

Sperrpfosten für den Durchgangsverkehr

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fonck,

in der letzten Ratssitzung haben Sie uns mitgeteilt, dass die Sperrpfosten an Wirtschaftswegen auf Anordnung des Kreises beseitigt werden müssen, außer am Schafsweg wegen der Unfallgefährlichkeit.

Diese Ausnahme müsste m. E. auch für andere Sperrpfosten gelten:

1. Kirchfeld: Das Kirchfeld mündet auf die sehr stark befahrene L 8; hier ist weder eine Abbiegespur noch eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Wenn ein Fahrzeug aus dem Kirchfeld ausfahren und gleichzeitig ein Fahrzeug von der L8 einbiegen will, muss das einbiegende Fahrzeug wegen der Enge der Einmündung auf der L8 warten, so dass es zu Auffahrunfällen wie an der B 57/Schafsweg kommen kann. Somit könnte bei verstärktem Durchgangsverkehr die Unfallgefahr nicht nur an dieser schmalen Einmündung aus den genannten Gründen erheblich ansteigen; auch die Anlieger/Kinder im Neubaugebiet am Kirchfeld wären bei verstärktem Durchgangsverkehr erheblich mehr gefährdet.

2. Sperrpfosten Greilack/Stiller Winkel: Da der Greilack nicht senkrecht auf die L8 mündet, ist die Stadt wegen der erhöhten Unfallgefahr aufgefordert worden, die Einmündung verkehrssicherer zu gestalten. Bei Entfernung der Pfosten wird der Verkehr in diesem Einmündungsbereich erheblich ansteigen und somit das Unfallrisiko noch weiter erhöht. Zumindest bis zur Umgestaltung dieser Einmündung müssten die Sperrpfosten zur Senkung des Unfallrisikos stehen bleiben.

3. Auch die Einmündung Bossendell/L 41 ist wegen des spitzen Winkels und der fehlenden Geschwindigkeitsbegrenzung sehr gefährlich.

Da auch an anderen Einmündungen (z.B. an der Reeser Straße) nach Entfernung der Sperrpfosten das Unfallrisiko erheblich ansteigen könnte, bitte ich Sie, dieses wichtige Problem auch im Fachausschuss zu behandeln, um eine Stellungnahme an den Kreis für die Sicherheit unserer Bürger zu erarbeiten; denn das Beispiel Schafsweg zeigt, dass trotz der Rechtsprechung noch Ausnahmeregelungen und Ermessensspielräume möglich sind.

Mit freundlichem Gruß                                         zurück zur > Startseite     >Infos Hönnepel                  
gez.
N. van de Sand
- Ortsvertreter für Hönnepel -

Anmerkung:
Dieser Brief hatte Erfolg, da der Kreis nach erneuter Überprüfung nur wenige Sperrpfosten (z.B. am Golfplatz) entfernen ließ. Alle jetzt noch stehenden Pfosten können wohl weiter bleiben. Ein endgültiges Ergebnis steht aber noch aus. (Stand Juni 2003)