Neben vielen Anliegern hat auch die Vereinsrunde am 13. Mai 2024 gegen die geplante Streichung von Wohnbauflächen in Hönnepel Einspruch eingelegt Der Einspruch wurde berücksichtigt!.

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Beschlussvorlage der Verwaltung
vom März 2024 (Auszug):
"Mit der Bezirksregierung ist diesbezüglich vereinbart worden, dass dieser „Flächentausch“ für die geplante Darstellung der Gemischten Bauflächen zu vollziehen ist und die „Tauschflächen“ aus dem gesamten Stadtgebiet herangezogen werden können. Insgesamt ergibt sich somit ein auszugleichender Flächenbedarf von etwa 0,86 ha. Folgende bisher als Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellten Bereiche in Siedlungsrandlage sind durch die Verwaltung im Rahmen eines Abwägungsprozesses für den „Flächentausch“ identifiziert worden:
Hönnepel-Kirchfeld (Gemarkung Hönnepel, Flur 5, Flurstücke 342, 343 (teilweise); etwa
0,32 ha,
Hönnepel-Schwäwelsweg (Gemarkung Hönnepel, Flur 5, Flurstück 326 (teilweise); etwa
0,1 ha,..u.a......."

Zur Historie: Am 26. März 1981 hat der Rat den Bebauungsplan Hönnepel beschlossen.
Dabei ist der gekennzeichnete Bereich im Kirchfeld nur deswegen nicht für eine Bebauung freigegeben worden, weil es zu der Zeit dort noch einen Schießstand gab, dessen Geräuschimmissionen für eine Wohnbebauung zu hoch waren. Der Rat war sich aber damals einig, dass auch dieser Teil bebaut werden soll, wenn der Schießstand nicht mehr da ist. Auch zur gerechten Aufteilung von künftigen Erschließungskosten ist eine beidseitige Bebauung des Kirchfelds anzustreben, damit die Kosten "auf mehrere Schultern verteilt werden".
Die Fläche am Schwäwelsweg hatte der Rat damals als Reservefläche für die Zukunft vorgesehen, die auf jeden Fall ebenfalls langfristig bebaut werden soll.
I
n Hönnepel gibt es im Gegensatz zu anderen Ortsteilen kaum noch Wohnbauflächen, so dass eine Streichung der wenigen verbleibenden Bauflächen der weiteren Entwicklung unseres Dorfes erheblich schadet!