Neben vielen Anliegern hat auch die
Vereinsrunde am 13. Mai 2024 gegen die geplante Streichung von Wohnbauflächen in
Hönnepel Einspruch eingelegt Der Einspruch wurde berücksichtigt!.
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Beschlussvorlage der Verwaltung
vom März 2024 (Auszug):
"Mit der Bezirksregierung ist diesbezüglich vereinbart worden, dass dieser
„Flächentausch“ für die geplante Darstellung der Gemischten Bauflächen zu
vollziehen ist und die „Tauschflächen“ aus dem gesamten Stadtgebiet herangezogen
werden können. Insgesamt ergibt sich somit ein auszugleichender Flächenbedarf
von etwa 0,86 ha. Folgende bisher als Bauflächen im Flächennutzungsplan
dargestellten Bereiche in Siedlungsrandlage sind durch die Verwaltung im Rahmen
eines Abwägungsprozesses für den „Flächentausch“ identifiziert worden:
• Hönnepel-Kirchfeld (Gemarkung Hönnepel,
Flur 5, Flurstücke 342, 343 (teilweise); etwa
0,32 ha,
• Hönnepel-Schwäwelsweg (Gemarkung Hönnepel,
Flur 5, Flurstück 326 (teilweise); etwa
0,1 ha,..u.a......."
Zur Historie: Am 26. März 1981 hat der Rat den Bebauungsplan Hönnepel
beschlossen.
Dabei ist der gekennzeichnete Bereich im Kirchfeld nur deswegen nicht für
eine Bebauung freigegeben worden, weil es zu der Zeit dort noch einen
Schießstand gab, dessen Geräuschimmissionen für eine Wohnbebauung zu
hoch waren. Der Rat war sich aber damals einig, dass auch dieser Teil bebaut
werden soll, wenn der Schießstand nicht mehr da ist. Auch zur gerechten
Aufteilung von künftigen Erschließungskosten ist eine beidseitige Bebauung des
Kirchfelds anzustreben, damit die Kosten "auf mehrere Schultern verteilt
werden".
Die Fläche am Schwäwelsweg hatte der Rat damals als Reservefläche für die
Zukunft vorgesehen, die auf jeden Fall ebenfalls langfristig bebaut werden soll.
In Hönnepel gibt es im Gegensatz zu anderen Ortsteilen kaum noch
Wohnbauflächen, so dass eine Streichung der wenigen verbleibenden Bauflächen der
weiteren Entwicklung unseres Dorfes erheblich schadet!