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Blaues Gebotsschild "Vorgeschriebene Fahrtrichtung"
an der Reeser Brücke und Diese zusätzliche Beschilderung hat 10 Vorteile:
2. Bessere Annahme der abendlichen Rückroute über die Umgehung, da diese dann bereits von der Hinfahrt bekannt ist 3. Keine Kosten für die Anlieger 4. Keine Kosten für die Stadt und die betroffenen Straßenbaulastträger 5. Möglichkeit der baldigen Umsetzung 6. Nicht nur Entlastung der Griether Str., sondern auch der Rheinstraße mit dem bebauten Mühlenfeld 7.
Keine langen Rückstaus mehr abends an der Brückenauffahrt Niedermörmter
8. Keine Behinderung für landwirtschaftliche Fahrzeuge 9.
Keine Nachteile für Wunderland als wichtigen Arbeitgeber und 10. Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen § 45 (1) 3 StVO
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Verkehrskonzept bei der Umwidmung des Schnellen Brüters in den Freizeitpark Wunderland von 1997:
Bei dieser
Umwidmung haben damals bereits Stadt Kalkar, Kreis Kleve (SVA) und
Straßenbaulastträger ein Verkehrskonzept erstellt.
Dazu wurden entsprechende Hinweisschilder am Vorwegweiser auf der Reeser
Brücke und auf der Kreuzung Appeldorner Str./Rheinstr. Richtung
Umgehungsstraße „Zum Wisseler See“ angebracht. Im ersten Jahrzehnt
funktionierte dieses Verkehrskonzept tadellos, so dass kaum Autos
durch Hönnepel zum Wunderland fuhren.
Ziel muss es daher sein, dass das von allen Beteiligten damals
beschlossene Verkehrskonzept wieder in die Praxis umgesetzt wird. |