Abs.:17 Einwohner/innen von Hönnepel


Verkehrslenkung Wunderland Hönnepel -
Anregung gem. § 21 KrO NRW / § 15 Hauptsatzung Kreis Kleve

Sehr geehrte Frau Landrätin Gorißen,


Sie haben die Bürger am 19. August 2020 bei Ihrem Besuch in Hönnepel ausdrücklich ermuntert, bei unseren berechtigten Bemühungen zur Umleitung des Verkehrs zum Wunderland nicht nachzulassen, auch wenn dabei „dicke Bretter durchbohrt werden müssen“ (Zitat).
Seitdem ist über ein Jahr vergangen, ohne dass eine Lösung zur Reduzierung der unhaltbaren Zustände gefunden wurde.

Daher bringen die Unterzeichner den bereits am 19. Aug. 2020 von der Vereinsrunde mündlich vorgetragenen  Lösungsvorschlag jetzt offiziell gem. § 15 Hauptsatzung Kreis Kleve ein:

Der Kreis Kleve/Straßenverkehrsamt setzt sich dafür ein, dass an der Reeser Rheinbrücke und an der Kreuzung Rheinstraße/Zum Wisseler See blaue Gebotsschilder für Besucher Wunderland – vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus – angebracht werden, damit der Wunderlandverkehr über die gerade neu ausgebaute Kreisstraße Zum Wisseler See um Hönnepel herumgeleitet wird (Anlage).

 

Vorteile/Begründung:

  1. Bei der Ansiedlung des Wunderlandes (1996/97) haben die Stadt Kalkar,  der Kreis Kleve und StraßenNRW gemeinsam ein Verkehrskonzept zur Umleitung des Wunderlandverkehrs auf die Umgehung Hönnepel erstellt,  das in den ersten Jahren sehr gut funktionierte.
    Seitdem die Autofahrer aber sich durch Navis lenken lassen, ist dieses Konzept komplett hinfällig geworden, da die Navis nur den kürzesten Weg anzeigen und die damals aufgestellten weißen Richtungsschilder rechtlich nicht bindend sind und daher nicht mehr beachtet werden.
    Daher schlagen wir für die Besucher des Wunderlandes zusätzlich rechtlich bindende blaue Richtungsschilder  (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) zur Umleitung vor, die bei der Zieleingabe Wunderland auch von den Navis zu beachten sind, so dass die Navi-Betreiber die Navigation zur Nutzung der Umgehungsstraße umstellen müssen, damit das ursprüngliche Verkehrskonzept wieder in die Praxis umgesetzt wird.
    Eine Umleitung des Verkehrs um das Wohngebiet Hönnepel ist nur durch eine Umprogrammierung der Navis möglich! Da die Betreiber dazu freiwillig nicht bereit sind, sind rechtliche Vorgaben nötig.
  2. Mit den blauen Richtungsschildern für den Spezialverkehr Rübenfahrzeuge hat die Stadt Kalkar sehr gute Erfahrungen gemacht, da seitdem der Ortsteil Appeldorn nicht mehr mit Rübenverkehr belastet wird.  
    Diese Beschilderung wurde damals zunächst auch für undurchführbar gehalten. Nachdem aber alle Beteiligten auf die jetzige sinnvolle Lösung stark gedrängt haben, wurde sie dann doch zum Wohle aller Bürger und Verkehrsteilnehmer genehmigt. Das Argument, dass diese Beschilderung damals eine absolute Ausnahme war, ist nicht überzeugend.
    Warum sollen gute Lösungen die absolute Ausnahme sein? Gute Lösungen zur Verkehrslenkung sollten eigentlich die Regel sein!
    Daher sollte unser praktikabler und kostengünstiger Vorschlag auch zum Nutzen aller Verkehrsteilnehmer in die Tat umgesetzt werden, zumal er nach unseren Erkundungen juristisch möglich ist!
    Kein Verkehrsteilnehmer hätte bei dieser Beschilderung einen Nachteil, sondern jeder hätte nur Vorteile!
  1. Die vorgeschlagene Beschilderung führt zu keiner Beschränkung des fließenden Verkehrs! Auf der Umgehungstraße gibt es - im Gegensatz zur Rheinstraße (70 km/h) und der Griether Straße (50 km/h) – keine Geschwindigkeitsbegrenzungen, so dass die Fahrtzeit zum Wunderland auch kaum länger ist. Der Rückverkehr fließt sogar wesentlich schneller, da dieser die Auffahrt zur B67 in Appeldorn benutzen soll und nicht mehr die Auffahrt in Niedermörmter, wo es bisher beim abendlichen Rückverkehr oft zu langen Rückstaus kam, teilweise sogar bis zum Sportplatz in Niedermörmter.
     
  2. Rechtlich gesehen, handelt es sich bei der Ortsdurchfahrt Hönnepel zwar noch um eine Landstraße; die überörtliche Bedeutung als Landstraße besteht aber faktisch nicht mehr, nachdem die Umgehung Hönnepel (Zum Wisseler See) 1993 vom Kreis Kleve als Ersatzstraße gebaut wurde mit dem Hauptziel, den überörtlichen Verkehr zur Entlastung des Wohngebietes Hönnepel aufzunehmen.  Das wird ja bereits für den LKW-Verkehr praktiziert, da hierfür die Umgehung als Vorrangroute ausgewiesen ist und nicht mehr die Ortsdurchfahrt Griether Straße.
     
  3. Für den Rückverkehr wurden auf  Vorschlag der Vereinsrunde am Ausgang des Wunderlandes Leitboys zur Umleitung des Verkehrs Richtung Kreisverkehr aufgestellt.
    Hierzu haben Sie uns mit Schreiben vom 16. Dezember 2020 (Az.: 3.23 - 36 10 27 - 3 - 137/20) mitgeteilt, dass die „Leitboy-Kette“ möglichst verlängert werden soll.
    Dass dieses Ziel in diesem Jahr noch nicht umgesetzt wurde, ist wegen der Baumaßnahme auf der Straße zum Wisseler See verständlich. Für nächstes Jahr sollte aber die Verlängerung umgesetzt werden, damit auch der Rückverkehr vom Wunderland noch wirksamer auf die Umgehungsstraße geführt wird.

 

Sehr geehrte Landrätin,
es besteht sicherlich Einvernehmen darüber, dass der jetzige Zustand auf Dauer unzumutbar ist, zumal eine sehr gut ausgebaute und verkehrsgerechte Umgehungstraße vorhanden ist, die aber leider vom Wunderlandverkehr kaum genutzt wird.
Unser Lösungsvorschlag hat das Ziel, dass das ursprüngliche Verkehrskonzept von 1996 wieder in die Praxis durch entsprechende Gebotsschilder umgesetzt und die neu ausgebaute Umgehungsstraße auch genutzt wird, zumindest für einen großen Teil der Besucher des Wunderlandes. Da für den Vorschlag nur sehr geringe Kosten anfallen, wäre er zumindest einen Versuch wert, zumal bisher kein anderes praktikables Lösungskonzept vorliegt.
Es darf nicht sein, dass das gemeinsame Ziel der Verkehrsentlastung an überwindbaren bürokratischen Hürden scheitert!
Wir bitten Sie inständig, uns bei der angestrebten Reduzierung des unnötigen Durchgangsverkehrs zu unterstützen, damit nach über zwei Jahren Schriftverkehr mit Stadt und Kreis zur kommenden Saison im Frühjahr 2022 ein praktikabler Lösungsweg in die Praxis umgesetzt wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

17 Unterzeichner/innen

 

25.10.2021