Abs.:17 Einwohner/innen von
Hönnepel
Verkehrslenkung Wunderland
Hönnepel -
Anregung gem.
§ 21 KrO NRW /
§ 15 Hauptsatzung Kreis Kleve
Sehr geehrte Frau Landrätin Gorißen,
Sie haben die Bürger am 19. August 2020 bei Ihrem Besuch in Hönnepel
ausdrücklich ermuntert, bei unseren berechtigten Bemühungen zur
Umleitung des Verkehrs zum Wunderland nicht nachzulassen, auch wenn
dabei „dicke Bretter durchbohrt werden müssen“ (Zitat).
Seitdem ist über ein Jahr vergangen, ohne dass eine Lösung zur
Reduzierung der unhaltbaren Zustände gefunden wurde.
Daher bringen die Unterzeichner den
bereits am 19. Aug. 2020 von der Vereinsrunde mündlich vorgetragenen Lösungsvorschlag
jetzt offiziell gem. § 15 Hauptsatzung Kreis Kleve ein:
Der Kreis Kleve/Straßenverkehrsamt setzt sich dafür ein, dass an der
Reeser Rheinbrücke und an der Kreuzung Rheinstraße/Zum Wisseler See
blaue Gebotsschilder für Besucher Wunderland – vorgeschriebene
Fahrtrichtung geradeaus – angebracht werden, damit der
Wunderlandverkehr über die gerade neu ausgebaute Kreisstraße Zum
Wisseler See um Hönnepel herumgeleitet wird (Anlage).
Vorteile/Begründung:
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Bei der Ansiedlung
des Wunderlandes (1996/97) haben die
Stadt Kalkar, der Kreis Kleve und StraßenNRW gemeinsam ein
Verkehrskonzept zur Umleitung des Wunderlandverkehrs auf die
Umgehung Hönnepel erstellt, das in den ersten Jahren sehr gut
funktionierte.
Seitdem die
Autofahrer aber sich durch Navis lenken lassen, ist dieses Konzept
komplett hinfällig geworden, da die Navis nur den kürzesten Weg
anzeigen und die damals aufgestellten weißen Richtungsschilder
rechtlich nicht bindend sind und daher nicht mehr beachtet werden.
Daher schlagen
wir für die Besucher des Wunderlandes zusätzlich rechtlich bindende
blaue Richtungsschilder (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus)
zur Umleitung vor, die bei der Zieleingabe Wunderland auch von den
Navis zu beachten sind, so dass die Navi-Betreiber die Navigation
zur Nutzung der Umgehungsstraße umstellen müssen, damit das
ursprüngliche Verkehrskonzept wieder in die Praxis umgesetzt wird.
Eine Umleitung
des Verkehrs um das Wohngebiet Hönnepel ist nur durch eine
Umprogrammierung der Navis möglich! Da die Betreiber dazu freiwillig
nicht bereit sind, sind rechtliche Vorgaben nötig.
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Mit den blauen Richtungsschildern für den Spezialverkehr
Rübenfahrzeuge hat die Stadt Kalkar sehr gute Erfahrungen gemacht,
da seitdem der Ortsteil Appeldorn nicht mehr mit Rübenverkehr
belastet wird.
Diese
Beschilderung wurde damals zunächst auch für undurchführbar
gehalten. Nachdem aber alle Beteiligten auf die jetzige sinnvolle
Lösung stark gedrängt haben, wurde sie dann doch zum Wohle aller
Bürger und Verkehrsteilnehmer genehmigt. Das Argument, dass diese
Beschilderung damals eine absolute Ausnahme war, ist nicht
überzeugend.
Warum sollen gute
Lösungen die absolute Ausnahme sein? Gute Lösungen zur
Verkehrslenkung sollten eigentlich die Regel sein!
Daher sollte
unser praktikabler und kostengünstiger Vorschlag auch zum
Nutzen aller Verkehrsteilnehmer in die Tat umgesetzt werden,
zumal er nach unseren Erkundungen juristisch möglich ist!
Kein
Verkehrsteilnehmer hätte bei dieser Beschilderung einen Nachteil,
sondern jeder hätte nur Vorteile!
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Die vorgeschlagene
Beschilderung führt zu keiner Beschränkung des fließenden
Verkehrs! Auf der Umgehungstraße gibt es - im Gegensatz zur
Rheinstraße (70 km/h) und der Griether Straße (50 km/h) – keine
Geschwindigkeitsbegrenzungen, so dass die Fahrtzeit zum Wunderland
auch kaum länger ist. Der Rückverkehr fließt sogar wesentlich
schneller, da dieser die Auffahrt zur B67 in Appeldorn benutzen soll
und nicht mehr die Auffahrt in Niedermörmter, wo es bisher beim
abendlichen Rückverkehr oft zu langen Rückstaus kam, teilweise sogar
bis zum Sportplatz in Niedermörmter.
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Rechtlich gesehen,
handelt es sich bei der Ortsdurchfahrt Hönnepel zwar noch um eine
Landstraße; die überörtliche Bedeutung als Landstraße besteht
aber faktisch nicht mehr, nachdem die Umgehung Hönnepel (Zum
Wisseler See) 1993 vom Kreis Kleve als Ersatzstraße gebaut wurde
mit dem Hauptziel, den überörtlichen Verkehr zur Entlastung des
Wohngebietes Hönnepel aufzunehmen. Das wird ja bereits für den
LKW-Verkehr praktiziert, da hierfür die Umgehung als Vorrangroute
ausgewiesen ist und nicht mehr die Ortsdurchfahrt Griether Straße.
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Für den Rückverkehr
wurden auf Vorschlag der Vereinsrunde am Ausgang des Wunderlandes Leitboys
zur Umleitung des Verkehrs Richtung Kreisverkehr aufgestellt.
Hierzu haben Sie
uns mit Schreiben vom 16. Dezember 2020 (Az.: 3.23 - 36 10 27 - 3 -
137/20) mitgeteilt, dass die „Leitboy-Kette“ möglichst verlängert
werden soll.
Dass dieses Ziel
in diesem Jahr noch nicht umgesetzt wurde, ist wegen der Baumaßnahme
auf der Straße zum Wisseler See verständlich. Für nächstes Jahr
sollte aber die Verlängerung umgesetzt werden, damit auch der
Rückverkehr vom Wunderland noch wirksamer auf die Umgehungsstraße
geführt wird.
Sehr geehrte Landrätin,
es besteht sicherlich Einvernehmen darüber, dass der jetzige Zustand auf
Dauer unzumutbar ist, zumal eine sehr gut ausgebaute und
verkehrsgerechte Umgehungstraße vorhanden ist, die aber leider vom
Wunderlandverkehr kaum genutzt wird.
Unser Lösungsvorschlag hat das Ziel, dass das ursprüngliche
Verkehrskonzept von 1996 wieder in die Praxis durch entsprechende
Gebotsschilder umgesetzt und die neu ausgebaute Umgehungsstraße auch
genutzt wird, zumindest für einen großen Teil der Besucher des
Wunderlandes. Da für den Vorschlag nur sehr geringe Kosten anfallen,
wäre er zumindest einen Versuch wert, zumal bisher kein anderes
praktikables Lösungskonzept vorliegt.
Es darf nicht sein, dass das gemeinsame Ziel der Verkehrsentlastung
an überwindbaren bürokratischen Hürden scheitert!
Wir bitten Sie inständig, uns bei der angestrebten Reduzierung des
unnötigen Durchgangsverkehrs zu unterstützen, damit nach über zwei
Jahren Schriftverkehr mit Stadt und Kreis zur kommenden Saison im
Frühjahr 2022 ein praktikabler Lösungsweg in die Praxis umgesetzt wird.
Mit freundlichen Grüßen
17 Unterzeichner/innen
25.10.2021 |