Vorschlag der
Vereinsrunde zur Verkehrsentlastung in Hönnepel - vorgelegt August
2020
Für das Wunderland
1996 wurde von allen beteiligten Behörden ein gut funktionierendes
Verkehrskonzept zur Lenkung der Besucher über die eigens gebaute
Umgehung erstellt. Je mehr aber die Navis Einzug hielten, ist dieses
Konzept mehr und mehr unwirksam geworden.
Daher unterbreiten wir in Anlehnung an den Rübenverkehr
einen neuen Vorschlag mit
blauen
Richtungsschildern für den Wunderlandverkehr,
die auch für die Navis bei der Zieleingabe Wunderland (wie beim
Rübenverkehr) verkehrsrechtlich bindend wären im Gegensatz zu den
jetzigen weißen Hinweisschildern, die bekanntlich keinen Einfluss auf
die Navis haben.
Mit
blauen Richtungsschildern für den Spezialverkehr Rübenfahrzeuge hat die
Stadt Kalkar sehr gute Erfahrungen gemacht, da seitdem die Ortsteile Appeldorn
und Hönnepel nicht mehr mit Rübenverkehr belastet werden.
Diese Beschilderung stieß zunächst bei den Behörden damals auf Skepsis; man war
aber dann doch bereit, zumindest versuchsweise die Schilder aufzustellen.
Inzwischen haben sie sich jahrzehntelang voll bewährt.
Nun sind zwar Rübenfahrzeuge leichter
zu erkennen und könnten auch bei Missachtung leichter mit Bußgeldern belangt
werden als bei Wunderlandbesuchern.
Wichtig sind nicht Bußgelder, sondern einzig und allein die bürgerfreundliche
Umprogrammierung von Navis.
Auch bei der Ausweisung von Anliegerstraßen kann man ebenfalls kaum Bußgelder
verhängen, da jeder Autofahrer leicht eine „Ausrede“ finden kann.
Der entscheidende Vorteil
der Anliegerschilder besteht darin, dass diese auch von Navis beachtet werden
und somit der Durchgangverkehr die Anliegerstraßen meidet. Denselben Zweck haben
die Gebotsschilder.
Unser Vorschlag soll das
ursprüngliche Verkehrskonzept (1996) wieder umsetzen; es ist kostengünstig,
relativ leicht umsetzbar und nach unseren Informationen verkehrsrechtlich
möglich.
Die
blauen Gebotsschilder haben für Anlieger und Besucher des Wunderlandes nur
Vorteile:
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Entlastung der Wohnbereiche Hönnepel und Mühlenfeld nach Routenänderung
durch Navis
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Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und
Abgasen
§ 45 abs. 1 Satz 3 Stvo
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Keine längere Fahrzeit auf der Umgehung (überall 100 km/h möglich) als
auf der Dorfstraße (50 km/h bzw. 70 km/h)
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Die eigens für das Wohngebiet Hönnepel mit viel
Steuergeldern gebaute Umgehung wird auch tatsächlich vom Zielverkehr
Wunderland genutzt.
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Bei Anreise zum Wunderland über die Umgehung
werden die Besucher diese auch bei der Rückreise bereitwilliger annehmen.
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Entzerrung des Rückreiseverkehrs bei
Nutzung der Umgehung: Statt der stark frequentierten Auffahrt B 67
Niedermörmter mit oft langen Rückstaus wird die Auffahrt B67 in Appeldorn
genutzt, wo es kaum Rückstaus gibt.
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