Vorschlag der Vereinsrunde zur Verkehrsentlastung in Hönnepel - vorgelegt August 2020

Für das Wunderland 1996 wurde von allen beteiligten Behörden ein gut funktionierendes Verkehrskonzept zur Lenkung der Besucher über die eigens gebaute Umgehung erstellt. Je mehr aber die Navis Einzug hielten, ist dieses Konzept mehr und mehr unwirksam geworden.
Daher unterbreiten wir  in Anlehnung an den Rübenverkehr einen neuen Vorschlag mit blauen Richtungsschildern für den Wunderlandverkehr (Foto), die auch für die Navis bei der Zieleingabe Wunderland (wie beim Rübenverkehr) verkehrsrechtlich bindend wären im Gegensatz zu den jetzigen weißen Hinweisschildern, die bekanntlich keinen Einfluss auf die Navis haben.

Mit blauen Richtungsschildern für den Spezialverkehr Rübenfahrzeuge hat die Stadt Kalkar sehr gute Erfahrungen gemacht, da seitdem die Ortsteile Appeldorn und Hönnepel nicht mehr mit Rübenverkehr belastet werden.  
Diese Beschilderung stieß zunächst bei den Behörden damals auf Skepsis; man war aber dann doch bereit, zumindest versuchsweise die Schilder aufzustellen. Inzwischen haben sie sich jahrzehntelang voll bewährt.

Nun sind zwar Rübenfahrzeuge leichter zu erkennen und könnten auch bei Missachtung leichter mit Bußgeldern belangt werden als bei Wunderlandbesuchern.
Wichtig sind nicht Bußgelder, sondern einzig und allein die bürgerfreundliche Umprogrammierung von Navis. 
Auch bei der Ausweisung von Anliegerstraßen kann man ebenfalls kaum Bußgelder verhängen, da jeder Autofahrer leicht eine „Ausrede“ finden kann.

Der entscheidende Vorteil der Anliegerschilder besteht darin, dass diese auch von Navis beachtet werden und somit der Durchgangverkehr die Anliegerstraßen meidet. Denselben Zweck haben die Gebotsschilder.

Unser Vorschlag soll das ursprüngliche Verkehrskonzept (1996) wieder umsetzen; es ist kostengünstig, relativ leicht umsetzbar und nach unseren Informationen verkehrsrechtlich möglich.

Die blauen Gebotsschilder haben für Anlieger und Besucher des Wunderlandes nur Vorteile:

  1. Entlastung der Wohnbereiche Hönnepel und Mühlenfeld nach Routenänderung durch Navis

  2. Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen  § 45 abs. 1 Satz 3 Stvo

  3. Keine längere Fahrzeit auf der Umgehung (überall 100 km/h möglich) als auf der Dorfstraße (50 km/h bzw. 70 km/h)

  4. Die eigens für das Wohngebiet Hönnepel mit viel Steuergeldern gebaute Umgehung wird auch tatsächlich vom Zielverkehr Wunderland genutzt.

  5.  Bei Anreise zum Wunderland über die Umgehung werden die Besucher diese auch bei der Rückreise bereitwilliger annehmen.

  6.  Entzerrung des Rückreiseverkehrs bei Nutzung der Umgehung: Statt der stark frequentierten Auffahrt B 67 Niedermörmter mit oft langen Rückstaus wird die Auffahrt B67 in Appeldorn genutzt, wo es kaum Rückstaus gibt.