Nutzungsvertrag und Benutzungsordnung 
 Ritter-Elbert-Zentrum

  Name (Nutzer): __________________________________  Verein: _________________

Ich/Wir möchten das REZ am _____________ ab __________  nutzen.
Vereinbartes Nutzungsentgelt:    ____ + Stromkosten, die den normalen Gebrauch von 10 kw/h übersteigen + Reinigung; die Reinigung des Grills und WC  kann in Absprache mit dem Hausmeister auch selbst durchgeführt werden.
Die Benutzungsordnung  und die Hausordnung werden anerkannt.  
 Besondere Vereinbarungen:  ________________________________________________

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Unterschriften: …………………………                   …………………………   …………………………..

                                   Nutzer                                                                               Hausvorstand  

Benutzungs- und Entgeltordnung 

 § 1  Einleitung:
(1) Die Kirchengemeinde St. Regenfledis Hönnepel unterhält das Ritter-Elbert-Zentrum (REZ). Der Hausvorstand, der von den Vereinsvertretern (Vereinsrunde) in Hönnepel gewählt wird, wirkt bei der Nutzung und der Finanzierung der Betriebskosten mit. Er überprüft die Einhaltung der Benutzungsordnung.
(2) Das REZ steht allen Vereinen und Gruppen, die der Vereinsrunde angehören, offen.
(3) Eine private Nutzung des REZ ist über einen Verein möglich. Auch Gruppen (z.B. Schulklassen) und auswärtige Vereine können auf Antrag das REZ nutzen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

§ 2 Nutzungsgrundsätze 
(1) Die zur Nutzung des REZ notwendige Nutzungsvereinbarung, die auch eventuell mündlich erfolgen kann, ist rechtzeitig mit dem Hausmeister/Bevollmächtigten abzuschließen. Die Benutzungsordnung ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung.
(2) Bei Verstößen eines Benutzers gegen die Benutzungsordnung hat der Hausvorstand das Recht, diesen von der künftigen Nutzung des REZ auszuschließen. 

§ 3 Nutzerverhalten
(1) Die Kirchengemeinde und der Hausvorstand haften nicht für Personen-, Sach- oder sonstige Schäden, die den Benutzern durch die Überlassung von Räumen, Einrichtungen, Anlagen etc. entstehen. Jeder Benutzer hat die Verantwortlichen für das REZ von Ansprüchen jeder Art, die von dritter Seite aus Anlass der Nutzung geltend gemacht werden, freizustellen.
(2) Der Benutzer haftet vom Zeitpunkt der Schlüsselübergabe für alle Schäden im Gebäude und außerhalb, an der Einrichtung (z.B. Geschirr, Geräte, Dekoration etc.) und an dem Mobiliar des REZ, die mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehen. Der ausgehändigte Schlüssel darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Jeder Schaden ist unverzüglich dem Hausmeister/Bevollmächtigten zu melden.
(3) Die Nutzungsberechtigung endet um 2.00 Uhr des Folgetages, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. 
(4) Während der Veranstaltung ist innerhalb und außerhalb des REZ ruhestörender Lärm zu vermeiden. Die gesetzlich geschützte Nachtruhe ab 22.00 Uhr ist zu beachten. Eventuelle Ansprüche und die aus der Nichtbeachtung der Nachtruhe resultierenden Konsequenzen (Anzeige, Ordnungsgeld etc.) gehen zu Lasten des Benutzers.
(5) Der Benutzer verpflichtet sich, die Vorschriften des Jugend-, Nichtraucher- und Feuerschutzes zu beachten.
(6) Das REZ muss am nächsten Tag bis 10.00 Uhr geräumt und besenrein sein, wenn mit dem Hausmeister/Bevollmächtigten keine andere Absprache erfolgte. 
(7) Handtücher und Reinigungsmittel werden vom Benutzer gestellt.

§ 4 Entgelte  
(1) Die Anmeldung für die REZ-Nutzung ist erst verbindlich, wenn eine Anzahlung von 30 % der Nutzungsgebühr gezahlt ist. Für die Endreinigung wird ein Kostenbeitrag von 40,-- € erhoben. Die Endreinigung kann auch vom Nutzer selbst durchgeführt werden, wenn vorher eine zusätzliche Kaution von 40,-- € gezahlt wurde. Stromkosten: z.Zt. 50 ct./kWh 
(2) Entgelt für Vereine der Vereinsrunde bei internen Veranstaltungen: 0,-- €;
b) > alle anderen Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche (z.B. Kinderbelustigung) können auf Antrag auch nur die Strom- und Reinigungskosten in Rechnung gestellt zu werden.
Weitere individuelle Absprachen mit dem Hausvorstand bei Veranstaltungen besonderer Art sind möglich!

 § 5 Inkrafttreten  
Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 26. April 2022 und ersetzt die von der Vereinsrunde beschlossene Entgeltordnung vom 1. April 2018 und 19.8.2008. 
Die ausgehängte Hausordnung gilt ab dem 1. Jan. 2016.