Präsentation der Analyse von Liegenschaften und Standorten der Stadtwehr Kalkar durch von der Stadtverwaltung Kalkar beauftrage Ingenieurbüros (Werker, antwort-ing)
Datum: 26.08.2013
1 Chronologie und Aufgabenstellung
2 Kurzbeschreibung der Präsentation
3 Bewertung der Präsentation durch die Stadtwehr Kalkar
3.1 Schutzzielbetrachtung / Erreichungsgrad
3.2 Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)
3.3 Überlappung von Ausrückebereichen
3.4 Demographische Entwicklung
3.5 Höhere Verfügbarkeit durch drei Standorte
3.6 Motivation
3.7
Bauliche
Situation der Feuerwehrliegenschaften
4 Alternativvorschläge durch Die Stadtwehr Kalkar
4.1 Löschgruppen
erhalten
4.2 Baukosten
4.3 Bauausführung
4.4 Zeitplan
5 Zusammenfassung
Von der Stadt Kalkar wurden zur Beurteilung von
FW-Liegenschaften und Fortschreibung des BSP folgende Büros beauftragt:
Beurteilung FW-Liegenschaften -> Werker-Ingenieure, Herr Werker
Fortschreibung BSP -> antwort-ing., Herr Käser
In der Brandmeister-Besprechung vom 25.04.2013 im Rathaus wurden
Teilaspekte des Brandschutzbedarfsplanes
in Bezug auf die Standortverteilung vorgestellt.
Vorab wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der vorhandenen
FW-Immobilien mitgeteilt.
Eine Niederschrift zu dieser Sitzung liegt noch nicht vor.
Unterlagen wurden nicht verteilt.
Es wurde zunächst auf Drängen des Bürgermeisters vereinbart,
dass die Brandmeisterrunde das
Thema nicht öffentlich und auch nicht in den jeweiligen
Löschgruppen diskutiert, sondern gemeinsam
mit der Stadtverwaltung Alternativvorschläge erarbeitet, die
dann in die politische Diskussion gegeben
werden.
Die nächste Abstimmung mit der Stadtverwaltung war für Juni
geplant. Intern trifft sich die BM-Runde
Stadtwehr am 14.05.2013, um Vorschläge zu erarbeiten.
Es wurde seitens Bürgermeister Fonck deutlich gemacht, dass die
Vorschläge des BSP-Erstellers
nicht abschließend sind und das Endergebnis ziemlich sicher
anders aussehen wird.
Entgegen der angestrebten Verfahrensweise wurden am 27.04.2013
in der NRZ Gesprächsinhalte der
BM-Besprechung vom 25.04.2013 veröffentlicht.
Nach gesonderter Brandmeistersitzung vom 28.04.2013 wurde durch
den Wehrführer festgestellt,
dass die Informationen nicht durch die beteiligten Brandmeister
an die Presse weitergegeben wurden.
Diese Information wurde an den Bürgermeister weitergeleitet.
Dennoch wurde die geplante Verfahrensweise (Diskussion
Löschgruppenführer / Stadtverwaltung)
durch den Bürgermeister auf Grund der Veröffentlichung mit
Schreiben vom 30.04.2013 beendet und
die politische Diskussion (Beteiligung der Fraktionen und des
Ausschusses für Feuerschutz und Katastrophenschutz)
eröffnet.
Hierzu zwei Anmerkungen:
• Die Diskussion und die Erarbeitung von Alternativvorschlägen
mit Löschgruppenführer / Stadtverwaltung
wurde grundsätzlich begrüßt.
Die Beendung dieses Verfahrens durch den Bürgermeister wird
bedauert. Das Verbot, die
Meinung der jeweiligen Löschgruppen durch die Löschgruppenführer
einzuholen und somit
schnellere Ergebnisse erzielen zu können, ist jedoch
inakzeptabel.
Bei Entscheidungen von so großer Tragweite für die Feuerwehr,
müssen die Mitglieder der
Löschgruppen ihre Meinung äußern können.
• Von der Veröffentlichung in der NRZ hat sich die Feuerwehr
distanziert. Der Feuerwehr dennoch
zu unterstellen, die Informationen weitergegeben zu haben, ist
sehr bedenklich. Hierzu
bleibt festzuhalten, dass bei der Besprechung vom 25.04.13 neben
den Löschgruppenführern
auch sieben Verwaltungsmitglieder anwesend waren. Es kann doch
wohl nicht ausgeschlossen
werden, dass die Informationen aus o.g. Personenkreis
weitergegeben wurden.
Aus Sicht der Feuerwehr ist es positiv, dass nach der
Veröffentlichung jetzt auch die zwingend erforderliche
Diskussion in den Löschgruppen erfolgen kann und nicht hinter
vorgehaltener Hand erfolgen
muss.
Nicht die Feuerwehr hat den Dialog Löschgruppenführer /
Stadtverwaltung abgebrochen, sondern der
Bürgermeister.
Dennoch sind wir natürlich bereit, einen konstruktiven Dialog
mit der Stadtverwaltung zu führen.
Jedoch dürfen hierzu nicht vor Beginn der Diskussion
unüberwindbare Hürden durch die Stadtverwaltung
eingebracht werden.
Am 03.07.2013 wurde die gleiche Präsentation wie bereits am
25.04.2013 in der Brandmeister-
Besprechung im Ausschuss für Feuerschutz und Katastrophenschutz
vorgestellt.
Durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rottmann, wurde die
Feuerwehr aufgefordert, sich schriftlich
zu den Ausführungen der Herren Werker und Käser zu äußern, damit
die Meinung der Feuerwehr in
die weitere politische Diskussion mit einfließen kann.
Dieser Aufforderung wird mit vorliegendem Schriftstück nachgekommen.
2. KURZBESCHREIBUNG DER PRÄSENTATION zurück
Im Ergebnis der Präsentation wurde durch die Herren Werker und
Käser festgestellt, dass kein Gerätehaus
im vorhandenen Bauvolumen auf heutigen bzw. zukunftstauglichen
technischen Stand gebracht
werden kann.
Einzige Ausnahme ist das Gerätehaus Kalkar. In Kalkar kann aus
Gutachtersicht durch bauliche Maßnahmen
(z.B. Spinde aus der Fahrzeughalle) sowie Sanierungsmaßnahmen
(Sanitärräume, Hallentore,
Wärmedämmmaßnahmen etc.) ein guter Stand erreicht werden.
Daraus wurden als Teil-Ergebnis für den BSP drei Standorte
vorgeschlagen:
• Kalkar ->Sanierung
• Wissel Ortsausgang
Richtung Grieth -> Neubau
• Appeldorn
Kreuzungsbereich Reeser- / Appeldorner Straße -> Neubau
Mit diesen drei Standorten sind gemäß Beurteilung vom Büro
antwort-ing, Herr Käser, die Schutzziele
zu erreichen.
Die neuen Standorte wurden als große Zugwachen mit jeweils 5
Stellplätzen und allen erforderlichen
Nebenräumen dargestellt.
Die Investitionskosten sowie die Umsetzungsplanung für 2
Neubauten sowie die Sanierung der Wache
Kalkar wurden wie folgt beziffert:
• Neubau Zuggerätehaus
Appeldorn -> 1.850.000 € (2014-2015)
• Neubau Zuggerätehaus
Wissel -> 1.850.000 € (2016-2017)
• Sanierung Zuggerätehaus
Kalkar -> 420.000 € (2018-2019)
Insgesamt sollen somit in Liegenschaften der Feuerwehr Kalkar
4.120.000 € investiert werden.
Der Neubau von zwei Zugwachen erfordert jedoch die ersatzlose
Aufgabe der Gerätehäuser:
• Grieth
• Hönnepel
• Niedermörmter
• Emmericher Eyland
Fahrzeuge und Personal sollen an den neuen Standorten gemäß
vorhandener Zugzugehörigkeit zusammen
gezogen werden.
3 BEWERTUNG DER PRÄSENTATION DURCH DIE STADTWEHR KALKAR
3.1 Schutzzielbetrachtung / Erreichungsgrad zurück
Wir sind der Meinung, dass aus feuerwehrtaktischer Sicht die
Zukunft nicht in großen, sondern in kleineren
Standorten liegt. Das ehrbare Schutzziel der AGBF, dass in NRW
im Gegensatz zu den meisten
anderen Bundesländern scheinbar in Stein gemeißelt ist, wird
sich bei den ländlichen FF nicht dauerhaft
realisieren lassen.
Wenn man ehrlich ist, funktioniert das schon heute tagsüber
nicht.
Die Realität zeigt uns ja aber, dass die Feuerwehr, wenn sie mit
geringer Mannschaftsstärke zeitnah
ausrückt, häufig das Problem schon in den Griff bekommt.
Und dann sind wir bei einer taktischen Einheit laut FwDV 3
(Feuerwehrdienstvorschrift 3 – Einheiten im
Lösch- und Hilfeleistungseinsatz): der Staffel (Stärke 1:5). Im
schlechteren Fall kann auch ein selbständiger
Trupp (Stärke 1:2) schon Hilfe einleiten. Auch der Trupp ist in
der neuen FwDV 3 mittlerweile
erwähnt (früher gab es das nicht, warum wohl?).
Wenn z. B. in Hönnepel auch nur ein Trupp einige Minuten eher an
einer Einsatzstelle ist als eine
Gruppe und z.B. einen qualifizierten Außenangriff unter PA (ist
gem. FwDV 7 erlaubt) einleitet, ist die
Brandausbreitung oft schon gestoppt und der Einsatz eigentlich
gelaufen. Und dieser eine Trupp könnte
bei unserer Bebauung auch schon eine Menschenrettung im EG oder
1. OG einleiten.
Erst recht kann schnelle Hilfe bei Bränden außerhalb von
Gebäuden mit wenigen Leuten wirksam eingeleitet
werden, z. B. beim VU.
3.2 Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) zurück
Natürlich reicht es nicht aus, wenn nur eine Löschgruppe zum
Einsatz kommt.
Zur Schutzzielerreichung oder besser gesagt Schutzzielannäherung
wird in der Regel der gesamte
Zug, bestehend aus drei Löschgruppen (Ausnahme LZ Kalkar)
alarmiert.
Fazit:
Kleinere taktische Einheiten und davon mehrere sind u. E. die
Zukunft. Diese Einheiten rücken "aus
jeder Ortschaft" aus und summieren sich an der Einsatzstelle.
Eine (evtl. reduzierte) Staffel wird bei jeder Einheit jederzeit
ausrücken können. Somit sind wirkungsvollen
Erstmaßnahmen schnellstmöglich gewährleistet.
3.3 Überlappung von Ausrückebereichen zurück
Von Herrn Käser wurde dargestellt, dass sich die
Ausrückebereiche einiger Löschgruppen überlappen.
Dies sei eine Verschwendung von Ressourcen.
Diese Auffassung ist für uns nicht nachvollziehbar.
Gerade die Überlappung der Ausrückebereiche ist ein wichtiger
Beitrag, um im Hinblick auf die
Schutzzielerreichung (-annäherung) einen möglichst hohen
Erreichungsgrad zu erzielen.
Mit keiner anderen Standortverteilung ist es möglich,
Einsatzkräfte schneller oder in höherer Anzahl
zur Einsatzstelle zu bringen.
Die Stadt Kalkar und der beschließende Stadtrat sind
verpflichtet und verantwortlich, alle Maßnahmen
zu ergreifen, die den Erreichungsgrad erhöhen.
Im Gegenzug liegt ein Organisationsverschulden vor, wenn
Maßnahmen umgesetzt werden, die planbar
einen geringeren Erreichungsgrad zur Folge haben.
3.4 Demographische Entwicklung zurück
Durch Herrn Käser wurde dargestellt, dass sich die Ortschaften
in Zukunft auf reine „Schlaforte“ reduzieren
werden und somit sich auch die Mitglieder der Feuerwehr in
Zukunft verringern werden. Alleine
sei keine Löschgruppe auf Dauer „überlebensfähig“.
Diese düsteren Zukunftsaussichten werden in der dargestellten
Dimension nicht geteilt und die
Schlussfolgerungen daraus sind falsch.
Die Stadt muss und wird alles tun, damit Ortsteile auch in
Zukunft, insbesondere auch für junge Familien
attraktiv bleiben. Hierzu gehören die Sicherstellung der
Betreuungs- und Schulangebote, sowie ein
ansprechendes Freizeitangebot in den Ortsteilen.
Kontraproduktiv ist hier sicherlich eine Reduzierung des
Sicherheitsniveaus in den Ortschaften
(Schließung von Gerätehäusern).
Diese Problematik wird derzeit nicht ohne Grund (konkret im Fall
Grieth) durch die HRW mit Unterstützung
der Stadt Kalkar wissenschaftlich untersucht.
Ziel muss es doch sein, eine Trendwende herbeizuführen und nicht
den „Kopf in den Sand zu stecken“.
Im Hinblick auf die Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften ist
doch die logische Konsequenz, dass intensiver
als bisher, Frauen motiviert werden, Dienst in der Freiwilligen
Feuerwehr zu verrichten.
3.5 Höhere Verfügbarkeit durch drei Standorte zurück
Die von Herrn Käser ausgearbeitete 3-Standortlösung könnte
nachvollzogen werden, wenn die Stadt
Kalkar über eine Berufsfeuerwehr verfügen und aus
wirtschaftlichen Gründen bei Einhaltung der
Schutzziele die Zusammenlegung angeordnet würde.
Dies ist jedoch nicht der Fall.
Die These von Herrn Käser, dass eine Zusammenlegung von
Standorten unter Berücksichtigung von
demographischen Entwicklungen die Verfügbarkeit der Feuerwehr
erhöhe, ist falsch!
Durch den Neubau einer Zugwache wird es in der jeweiligen Ortschaft nicht mehr Feuerwehrleute geben.
Alle anderen, der neuen Zugwache zugeordneten Einsatzkräfte
haben im Einsatzfall längere Wege als
bisher. Dies gilt sowohl für den Weg zur Zugwache als auch von
dort zur Einsatzstelle.
Damit erhöhen sich nicht nur die Ausrückezeiten, sondern auch
das Unfallrisiko.
Die Schutzzielerreichung sinkt, da das Erreichen der
Einsatzstellen durch die ersten Einsatzkräfte in
vielen Fällen wegen längerer Wege verzögert wird. Nachrückende
Einsatzkräfte benötigen grundsätzlich
länger als dies bei der jetzigen Standortsituation der Fall ist.
3.6 Motivation zurück
Gerade wenn es aus demographischen Gründen schwierig ist,
künftig die Personalstärke der freiwilligen
Feuerwehr zu erhalten, ist es doch Verpflichtung, die heute
aktiven Mitglieder zu motivieren und
nicht zu demotivieren.
Denn die heutigen Mitglieder tragen entscheidend dazu bei, neue
Mitglieder zu gewinnen.
Bei einer reinen 3-Standortlösung sind die Löschgruppen Grieth
und insbesondere Hönnepel und Niedermörmter
auf das Nachrücken im Einsatzfall reduziert. Das reicht nicht
als Motivation für einen Feuerwehrmann
und erschwert mit Sicherheit die Nachwuchsgewinnung.
Die Identifizierung der Löschgruppen mit dem jeweiligen Ortskern muss erhalten bleiben.
Dies nicht alleine zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus, sondern
auch unter Berücksichtigung des
Dorf- und Vereinslebens. Neben den Aufgaben nach FSHG übernimmt
jede Löschgruppe eine Vielzahl
von Aufgaben, die das Dorf- und Vereinsleben bereichern (z.B.
St. Martin, Osterfeuer, Beteiligung an
Ortsfesten, Brandschutzerziehung in den Kindergärten etc.).
Diese vielen Tätigkeiten erhöhen auch die Attraktivität einer
Ortschaft (siehe oben – demographische
Entwicklung).
Ohne die Identifizierung der Löschgruppe mit der jeweiligen
Ortschaft, werden diese Aufgaben nicht
mehr in der vorhandenen Qualität zu bewältigen sein.
Eine Zusammenlegung von Standorten werden viele der bisher
aktiven Feuerwehrmänner nicht akzeptieren
und als Konsequenz dem aktiven Dienst den Rücken kehren.
Damit stehen nach Zusammenlegung mit Sicherheit weniger Feuerwehrmänner zur Verfügung als bisher.
Eine genaue Dimensionierung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
ermittelt werden.
Fest steht aber auch hier, dass jede Reduzierung der
Einsatzkräfte eine Reduzierung des Erreichungsgrades
mit sich bringt.
Diese Beobachtungen können auch an anderen Standorten gemacht
werden, bei denen Zusammenlegungen
durchgesetzt wurden (z.B. Vynen / Marienbaum).
3.7
Bauliche Situation der Feuerwehrliegenschaften zurückDurch Herrn Werker wurde dargestellt, dass bis auf den Löschzug
Kalkar alle Gerätehäuser nur über
Neubaumaßnahmen auf den heutigen Stand gebracht werden können.
Dieser Auffassung wird nur teilweise zugestimmt.
Es ist unseres Erachtens mindestens teilweise möglich, durch
Ertüchtigungsmaßnahmen (An- und
Umbau) die vorhandenen Gerätehäuser auf den heutigen Stand zu
bringen.
Entsprechende Ausarbeitungen von Herrn Werker fehlen in der Präsentation völlig.
Grundsätzlich muss an dieser Stelle auf die Versäumnisse der
Stadtverwaltung Kalkar hingewiesen
werden.
Zum Beispiel wurde die letzte Neubaumaßnahme 1976 mit dem
Gerätehaus Kalkar umgesetzt. Seit
dieser Zeit wurden keine größeren Investitionen an
Feuerwehr-Immobilien getätigt.
Diverse Mängel an den Gerätehäusern wurden stetig durch
Eigeninitiative der jeweiligen Löschgruppe
behoben.
Bei größeren baulichen Mängeln ist diese Verfahrensweise jedoch nicht möglich.
Durch die Feuerwehr wurde in der Vergangenheit regelmäßig auf
diese baulichen Mängel an den Gerätehäusern
auch in schriftlicher Form hingewiesen.
Jedoch folgte bis auf wenige Ausnahmen keine Mängelbeseitigung
durch die Stadtverwaltung.
Dies ist letztendlich der Grund für den teilweise maroden
Zustand der Gerätehäuser, der jetzt zum
Handeln zwingt.
4 ALTERNATIVVORSCHLÄGE DURCH DIE STADTWEHR KALKAR
4.1
Löschgruppen erhalten zurückWie ausgeführt ist der höchste Erreichungsgrad in Bezug auf die
Schutzziele nur durch die vorhandenen
Standorte zu erreichen.
Die Gründe für die Erhaltung der eigenständigen Löschgruppen
sind in unserer Bewertung ausgiebig
dargestellt worden.
Wichtig ist, dass sich jede Löschgruppe einsatzbereit in der
jeweiligen Ortschaft wiederfindet.
Aber nicht für jede Löschgruppe wird ein neues Gerätehaus mit
allen Anforderungen erforderlich werden.
Im Hinblick auf die große finanzielle Belastung für die
Stadtverwaltung können individuelle und moderate
Lösungen herausgearbeitet werden.
An den Standorten muss auch der Gemeinschaftsraumbedarf des
ganzen Dorfes betrachtet werden
(z. B. durch die jeweiligen Lokalpolitiker) und es ist
individuell zu überprüfen, wie Gemeinschaftsräume
eines Dorfes gemeinsam durch Feuerwehr, Kirchenchor,
Schützenverein etc. genutzt werden können.
Konkret sieht unser Vorschlag wie folgt aus:
Löschzug Kalkar:
Sanierung und Umbau wie beschrieben durchführen. Die Maßnahmen
sind jedoch abhängig von den
Entwicklungen des Bauhofes.
Trennung Spinde / Fahrzeughalle erforderlich
Büro Zugführung erforderlich
Löschzug Nord:
LG Wissel:
• Neubau eines
Gruppengerätehauses erforderlich
• Unterrichtsraum und
Sanitäranlagen müssen Zugniveau aufweisen
• Stellplatzbedarf: 2 (HLF,
Reserve)
• Lage: Kerngebiet Wissel
LG Grieth:
• Anbau einer
Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen auf der Wiese links vom Gerätehaus
• Vorhandene
Fahrzeughalle als Spind und Lagerraum nutzen
• Sanitäranlagen erneuern
und energetische Sanierung durchführen
LG Emmericher Eyland:
• Anbau einer
Fahrzeughalle mit einem Stellplatz an das Gerätehaus
• Vorhandene
Fahrzeughalle als Spind und Lagerraum nutzen
• Sanitäranlagen erneuern
und energetische Sanierung durchführen
Löschzug Ost:
LG Appeldorn:
• Neubau eines
Gruppengerätehauses erforderlich
• Unterrichtsraum und
Sanitäranlagen müssen Gruppenniveau aufweisen
• Stellplatzbedarf: 3
(LF, MTF LZ Ost, Reserve)
• Lage: Alter Standort
oder Nähe Kreuzung Reeser und Appeldorner Straße
LG Niedermörmter:
• Neubau eines
Gruppengerätehauses erforderlich
• Unterrichtsraum und
Sanitäranlagen müssen Zugniveau aufweisen
• Stellplatzbedarf: 4 (HLF,
MZB, JF, Reserve)
LG Hönnepel:
• Prüfung, ob
langfristige Unterbringung der Feuerwehr in den Räumen der Kirchengemeinde möglich ist
• Anbau einer
Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen auf der Wiese links von Gerätehaus
• Vorhandene
Fahrzeughalle als Spind und Lagerraum nutzen
• Sanitäranlagen erneuern
und evtl. energetische Sanierung durchführen
ABC-Erkunder:
• Zwei Stellplätze im
Stadtgebiet erforderlich (Kosten mit Kreis abzuklären)
• Ggf. Reserveplätze
dafür nutzbar
4.2
Baukosten zurückWie in der Präsentation dargestellt, sind für zwei neue Zugwachen insgesamt 3.700.000 € veranschlagt.
Damit steht diese Summe nach unserer Auffassung ebenso für eine
Alternativlösung zur Verfügung.
Gemäß unserem Vorschlag ist der Erhalt aller Standorte
erforderlich.
Notwendige Maßnahmen an den Gerätehäusern sollen den ermittelten
Kostenrahmen von Herr Werker
nicht überschreiten.
Damit steht für die Maßnahmen an jedem Gerätehaus folgende Summe zur Verfügung:
3.700.000 € : 6 = 616.000 € / Gerätehaus
Die beschriebenen Sanierungskosten in Höhe von 420.000 € für den
Löschzug Kalkar bleiben unberührt.
Da jedoch an manchen Gerätehäusern nur Anbau- und
Ertüchtigungsmaßnahmen ergriffen werden
müssen, wird die o.g. Summe nicht erforderlich sein.
Mit der Differenz können die verfügbaren Beträge für die erforderlichen Neubauten aufgestockt werden.
Der grobe Finanzrahmen kann wie folgt aussehen:
LG Wissel Neubau 900.000 € Neuer Standort
LG Grieth An- und Umbau 300.000 €
LG Emmericher-Eyland
Neubau Fahrzeughalle, Sanierung des Bestandes 300.000 €
LG Appeldorn
Neubau 900.000 € Evtl. alter Standort möglich
LG Hönnepel
An- und Umbau 300.000 € Klärung mit Kirchengemeinde erforderlich
LG Niedermörmter
Neubau 1.000.000 €
Diese grobe Finanzplanung bildet die Grundlage für weitere Planung.
Zunächst muss jetzt ein Raumprogramm für jedes Gerätehaus
erstellt werden.
Weiterhin müssen für Neubauten die Grundstücks- und
Erschließungskosten berücksichtigt werden,
sofern neue Standorte notwendig werden.
Dem gegenüber stehen Verkaufserlöse der vorhandenen Grundstücke.
Sollen vorhandene Grundstücke neu bebaut werden, sind
Abrisskosten zu berücksichtigen.
4.3
Bauausführung zurückDas jeweilige Raumprogramm sowie die Bauausführung müssen zweifelsfrei zukunftstauglich sein.
Im Hinblick auf Kostenminimierung wird folgende Bauausführung vorgeschlagen:
Fahrzeughallen sollen in Stahlbauweise und die Außenfassade
durch Sandwichelemente realisiert
werden. Die Raumtemperatur in den Fahrzeughallen soll mindestens
17 °C betragen. Damit erhebliche
Erleichterungen von der EneV.
Fahrzeughallen in Modulbauweisen, damit Erweiterungen möglich
sind.
Sonstige Räume in massiver Bauweise.
Neubauten sollten nach einheitlichen Architekturplanungen erstellt werden.
Damit können Planungskosten erheblich reduziert werden.
4.4
Zeitplan zurückZum einen wegen der Notwendigkeit von Neubauten in Wissel und
Appeldorn und Niedermörmter,
zum anderen wegen der noch langfristig zu klärenden Nutzungsbedingungen in
Hönnepel
wird folgender Zeitplan vorgeschlagen:
Löschgruppe Maßnahme Geschätzte Kosten Umsetzung
LG Appeldorn Neubau 900.000 € 2015
LG Wissel Neubau 900.000 € 2016
LG Grieth An- und Umbau sowie
Sanierungsmaßnahmen 300.000 € 2016
LG Hönnepel An- und Umbau sowie Sanierungsmaßnahmen
300.000 € 2017
LG Niedermörmter Neubau 1.000.000 € 2017
LG Emmericher-Eyland
Neubau Fahrzeughalle Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
300.000 € 2018
LZ Kalkar Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
420.000 € 2018
In den Feuerwehren Kleve, Rees und Sonsbeck wurden in jüngerer
Vergangenheit diverse Gerätehäuser
(auch an kleinen Standorten!) neu errichtet.
Detailinformationen über Dimension und Kosten der Gerätehäuser bestätigen unsere Planungen.
Eine reine 3-Standort-Lösung wird aus schutzzielrelevanten Gründen abgelehnt.
Es ist zwingend erforderlich, die Löschgruppen in den
Ortschaften zu erhalten, um den umfangreichen
Aufgaben der Feuerwehrwehr gerecht zu werden. Diese gehen
deutlich über die Kernaufgaben
„Brandschutz und technische Hilfeleistung“ hinaus. Die Ortsteile
müssen zukunftstauglich und attraktiv
entwickelt werden. Zur Attraktivität eines Ortsteils gehört das
Vorhandensein einer „eigenen“ Feuerwehr.
Die Motivation der Mitglieder der FF Kalkar nicht auf`s Spiel zu
setzen und die Identifizierung der
Löschgruppen mit den jeweiligen Ortskernen ist zwingend
erforderlich.
Neubauten sind nur dort zu realisieren, wo dies zwingend
erforderlich ist. An allen anderen Gerätehäusern
sind durch An- und Umbaumaßnahmen Lösungen darstellbar, die dem
heutigen Stand der Technik
entsprechen. Einheitliche Planung der Gerätehäuser reduzieren
die Kosten.
Grundsätzlich ist in jedem Löschzugbereich eine zentrale Wache
mit Sonderfahrzeugen, Schulungsräumen
auf Zugniveau, JF sowie notwendigen Nebenräumen notwendig. Der
Umfang der zentralen
Wache kann und muss jedoch um die jeweiligen Lösungen in den
zugehörigen Ortsteilen reduziert
werden.
Zielplanung ist, dass in Summe jeder Zug das gleiche Raumpotential (vgl. Fahrzeugkonzept) aufweist.
Bei Raum- und Standortplanung ist die Realisierung einer zentralen Kleiderkammer zu berücksichtigen.
Grundsätzlich müssen die notwendigen Baumaßnahmen moderat
gestaltet werden. Hierzu ist ein
Zeit- und Kostenplan entwickelt worden.
Wir erwarten die intensive Prüfung unserer Vorschläge und stehen
für weitere Detailplanungen zur
Verfügung.
Die zukunftstaugliche Aufstellung der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Kalkar muss gemeinsam mit
der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen.
Dieses Stellungnahme wurde gemeinsam durch die Leitung der
Feuerwehr sowie durch die Löschgruppen-
und Löschzugführer sowie deren Stellvertreter erarbeitet und
einvernehmlich verabschiedet.
Kalkar, den 26.08.2013
gez. (Alle Wehrführer und ihre Stellvertreter)