Freiwillige Feuerwehr

 Stadt Kalkar

Stellungnahme der Stadtwehr Kalkar

Bezug:

Präsentation der Analyse von Liegenschaften und Standorten der Stadtwehr Kalkar durch von der Stadtverwaltung Kalkar beauftrage Ingenieurbüros (Werker, antwort-ing)

Datum: 26.08.2013

INHALTSVERZEICHNIS

1 Chronologie und Aufgabenstellung
2 Kurzbeschreibung der Präsentation
3 Bewertung der Präsentation durch die Stadtwehr Kalkar

3.1 Schutzzielbetrachtung / Erreichungsgrad
3.2 Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)
3.3 Überlappung von Ausrückebereichen
3.4 Demographische Entwicklung
3.5 Höhere Verfügbarkeit durch drei Standorte
3.6 Motivation

3.7 Bauliche Situation der Feuerwehrliegenschaften
4 Alternativvorschläge durch Die Stadtwehr Kalkar

4.1
Löschgruppen erhalten
4.2
Baukosten
4.3
Bauausführung
4.4 Zeitplan
5 Zusammenfassung

1 CHRONOLOGIE UND AUFGABENSTELLUNG

Von der Stadt Kalkar wurden zur Beurteilung von FW-Liegenschaften und Fortschreibung des BSP folgende Büros beauftragt:
Beurteilung FW-Liegenschaften -> Werker-Ingenieure, Herr Werker
Fortschreibung BSP -> antwort-ing., Herr Käser

In der Brandmeister-Besprechung vom 25.04.2013 im Rathaus wurden Teilaspekte des Brandschutzbedarfsplanes
in Bezug auf die Standortverteilung vorgestellt.

Vorab wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der vorhandenen FW-Immobilien mitgeteilt.
Eine Niederschrift zu dieser Sitzung liegt noch nicht vor. Unterlagen wurden nicht verteilt.
Es wurde zunächst auf Drängen des Bürgermeisters vereinbart, dass die Brandmeisterrunde das
Thema nicht öffentlich und auch nicht in den jeweiligen Löschgruppen diskutiert, sondern gemeinsam
mit der Stadtverwaltung Alternativvorschläge erarbeitet, die dann in die politische Diskussion gegeben
werden.

Die nächste Abstimmung mit der Stadtverwaltung war für Juni geplant. Intern trifft sich die BM-Runde
Stadtwehr am 14.05.2013, um Vorschläge zu erarbeiten.
Es wurde seitens Bürgermeister Fonck deutlich gemacht, dass die Vorschläge des BSP-Erstellers
nicht abschließend sind und das Endergebnis ziemlich sicher anders aussehen wird.
Entgegen der angestrebten Verfahrensweise wurden am 27.04.2013 in der NRZ Gesprächsinhalte der
BM-Besprechung vom 25.04.2013 veröffentlicht.

Nach gesonderter Brandmeistersitzung vom 28.04.2013 wurde durch den Wehrführer festgestellt,
dass die Informationen nicht durch die beteiligten Brandmeister an die Presse weitergegeben wurden.
Diese Information wurde an den Bürgermeister weitergeleitet.
Dennoch wurde die geplante Verfahrensweise (Diskussion Löschgruppenführer / Stadtverwaltung)
durch den Bürgermeister auf Grund der Veröffentlichung mit Schreiben vom 30.04.2013 beendet und
die politische Diskussion (Beteiligung der Fraktionen und des Ausschusses für Feuerschutz und Katastrophenschutz)
eröffnet.

Hierzu zwei Anmerkungen:
• Die Diskussion und die Erarbeitung von Alternativvorschlägen mit Löschgruppenführer / Stadtverwaltung
wurde grundsätzlich begrüßt.
Die Beendung dieses Verfahrens durch den Bürgermeister wird bedauert. Das Verbot, die
Meinung der jeweiligen Löschgruppen durch die Löschgruppenführer einzuholen und somit
schnellere Ergebnisse erzielen zu können, ist jedoch inakzeptabel.
Bei Entscheidungen von so großer Tragweite für die Feuerwehr, müssen die Mitglieder der
Löschgruppen ihre Meinung äußern können.

• Von der Veröffentlichung in der NRZ hat sich die Feuerwehr distanziert. Der Feuerwehr dennoch
zu unterstellen, die Informationen weitergegeben zu haben, ist sehr bedenklich. Hierzu
bleibt festzuhalten, dass bei der Besprechung vom 25.04.13 neben den Löschgruppenführern
auch sieben Verwaltungsmitglieder anwesend waren. Es kann doch wohl nicht ausgeschlossen
werden, dass die Informationen aus o.g. Personenkreis weitergegeben wurden.
Aus Sicht der Feuerwehr ist es positiv, dass nach der Veröffentlichung jetzt auch die zwingend erforderliche
Diskussion in den Löschgruppen erfolgen kann und nicht hinter vorgehaltener Hand erfolgen
muss.

Nicht die Feuerwehr hat den Dialog Löschgruppenführer / Stadtverwaltung abgebrochen, sondern der
Bürgermeister.

Dennoch sind wir natürlich bereit, einen konstruktiven Dialog mit der Stadtverwaltung zu führen.
Jedoch dürfen hierzu nicht vor Beginn der Diskussion unüberwindbare Hürden durch die Stadtverwaltung
eingebracht werden.

Am 03.07.2013 wurde die gleiche Präsentation wie bereits am 25.04.2013 in der Brandmeister-
Besprechung im Ausschuss für Feuerschutz und Katastrophenschutz vorgestellt.
Durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rottmann, wurde die Feuerwehr aufgefordert, sich schriftlich
zu den Ausführungen der Herren Werker und Käser zu äußern, damit die Meinung der Feuerwehr in
die weitere politische Diskussion mit einfließen kann.

Dieser Aufforderung wird mit vorliegendem Schriftstück nachgekommen.

2. KURZBESCHREIBUNG DER PRÄSENTATION    zurück

Im Ergebnis der Präsentation wurde durch die Herren Werker und Käser festgestellt, dass kein Gerätehaus
im vorhandenen Bauvolumen auf heutigen bzw. zukunftstauglichen technischen Stand gebracht
werden kann.

Einzige Ausnahme ist das Gerätehaus Kalkar. In Kalkar kann aus Gutachtersicht durch bauliche Maßnahmen
(z.B. Spinde aus der Fahrzeughalle) sowie Sanierungsmaßnahmen (Sanitärräume, Hallentore,
Wärmedämmmaßnahmen etc.) ein guter Stand erreicht werden.
Daraus wurden als Teil-Ergebnis für den BSP drei Standorte vorgeschlagen:

• Kalkar ->Sanierung
• Wissel Ortsausgang Richtung Grieth -> Neubau
• Appeldorn Kreuzungsbereich Reeser- / Appeldorner Straße -> Neubau
Mit diesen drei Standorten sind gemäß Beurteilung vom Büro antwort-ing, Herr Käser, die Schutzziele
zu erreichen.

Die neuen Standorte wurden als große Zugwachen mit jeweils 5 Stellplätzen und allen erforderlichen
Nebenräumen dargestellt.

Die Investitionskosten sowie die Umsetzungsplanung für 2 Neubauten sowie die Sanierung der Wache
Kalkar wurden wie folgt beziffert:

• Neubau Zuggerätehaus Appeldorn -> 1.850.000 € (2014-2015)
• Neubau Zuggerätehaus Wissel -> 1.850.000 € (2016-2017)
• Sanierung Zuggerätehaus Kalkar -> 420.000 € (2018-2019)
Insgesamt sollen somit in Liegenschaften der Feuerwehr Kalkar 4.120.000 € investiert werden.
Der Neubau von zwei Zugwachen erfordert jedoch die ersatzlose Aufgabe der Gerätehäuser:

• Grieth
• Hönnepel
• Niedermörmter
• Emmericher Eyland

Fahrzeuge und Personal sollen an den neuen Standorten gemäß vorhandener Zugzugehörigkeit zusammen
gezogen werden.

3 BEWERTUNG DER PRÄSENTATION DURCH DIE STADTWEHR KALKAR

3.1 Schutzzielbetrachtung / Erreichungsgrad            zurück

Wir sind der Meinung, dass aus feuerwehrtaktischer Sicht die Zukunft nicht in großen, sondern in kleineren
Standorten liegt. Das ehrbare Schutzziel der AGBF, dass in NRW im Gegensatz zu den meisten
anderen Bundesländern scheinbar in Stein gemeißelt ist, wird sich bei den ländlichen FF nicht dauerhaft
realisieren lassen.

Wenn man ehrlich ist, funktioniert das schon heute tagsüber nicht.
Die Realität zeigt uns ja aber, dass die Feuerwehr, wenn sie mit geringer Mannschaftsstärke zeitnah
ausrückt, häufig das Problem schon in den Griff bekommt.
Und dann sind wir bei einer taktischen Einheit laut FwDV 3 (Feuerwehrdienstvorschrift 3 – Einheiten im
Lösch- und Hilfeleistungseinsatz): der Staffel (Stärke 1:5). Im schlechteren Fall kann auch ein selbständiger
Trupp (Stärke 1:2) schon Hilfe einleiten. Auch der Trupp ist in der neuen FwDV 3 mittlerweile
erwähnt (früher gab es das nicht, warum wohl?).

Wenn z. B. in Hönnepel auch nur ein Trupp einige Minuten eher an einer Einsatzstelle ist als eine
Gruppe und z.B. einen qualifizierten Außenangriff unter PA (ist gem. FwDV 7 erlaubt) einleitet, ist die
Brandausbreitung oft schon gestoppt und der Einsatz eigentlich gelaufen. Und dieser eine Trupp könnte
bei unserer Bebauung auch schon eine Menschenrettung im EG oder 1. OG einleiten.

Erst recht kann schnelle Hilfe bei Bränden außerhalb von Gebäuden mit wenigen Leuten wirksam eingeleitet
werden, z. B. beim VU.

3.2 Alarm- und Ausrückeordnung (AAO)    zurück

Natürlich reicht es nicht aus, wenn nur eine Löschgruppe zum Einsatz kommt.
Zur Schutzzielerreichung oder besser gesagt Schutzzielannäherung wird in der Regel der gesamte
Zug, bestehend aus drei Löschgruppen (Ausnahme LZ Kalkar) alarmiert.

Fazit:

Kleinere taktische Einheiten und davon mehrere sind u. E. die Zukunft. Diese Einheiten rücken "aus
jeder Ortschaft" aus und summieren sich an der Einsatzstelle.
Eine (evtl. reduzierte) Staffel wird bei jeder Einheit jederzeit ausrücken können. Somit sind wirkungsvollen
Erstmaßnahmen schnellstmöglich gewährleistet.

3.3 Überlappung von Ausrückebereichen   zurück

Von Herrn Käser wurde dargestellt, dass sich die Ausrückebereiche einiger Löschgruppen überlappen.
Dies sei eine Verschwendung von Ressourcen.
Diese Auffassung ist für uns nicht nachvollziehbar.

Gerade die Überlappung der Ausrückebereiche ist ein wichtiger Beitrag, um im Hinblick auf die
Schutzzielerreichung (-annäherung) einen möglichst hohen Erreichungsgrad zu erzielen.
Mit keiner anderen Standortverteilung ist es möglich, Einsatzkräfte schneller oder in höherer Anzahl
zur Einsatzstelle zu bringen.

Die Stadt Kalkar und der beschließende Stadtrat sind verpflichtet und verantwortlich, alle Maßnahmen
zu ergreifen, die den Erreichungsgrad erhöhen.

Im Gegenzug liegt ein Organisationsverschulden vor, wenn Maßnahmen umgesetzt werden, die planbar
einen geringeren Erreichungsgrad zur Folge haben.

3.4 Demographische Entwicklung   zurück

Durch Herrn Käser wurde dargestellt, dass sich die Ortschaften in Zukunft auf reine „Schlaforte“ reduzieren
werden und somit sich auch die Mitglieder der Feuerwehr in Zukunft verringern werden. Alleine
sei keine Löschgruppe auf Dauer „überlebensfähig“.

Diese düsteren Zukunftsaussichten werden in der dargestellten Dimension nicht geteilt und die
Schlussfolgerungen daraus sind falsch.

Die Stadt muss und wird alles tun, damit Ortsteile auch in Zukunft, insbesondere auch für junge Familien
attraktiv bleiben. Hierzu gehören die Sicherstellung der Betreuungs- und Schulangebote, sowie ein
ansprechendes Freizeitangebot in den Ortsteilen.

Kontraproduktiv ist hier sicherlich eine Reduzierung des Sicherheitsniveaus in den Ortschaften
(Schließung von Gerätehäusern).

Diese Problematik wird derzeit nicht ohne Grund (konkret im Fall Grieth) durch die HRW mit Unterstützung
der Stadt Kalkar wissenschaftlich untersucht.
Ziel muss es doch sein, eine Trendwende herbeizuführen und nicht den „Kopf in den Sand zu stecken“.
Im Hinblick auf die Tagesverfügbarkeit von Einsatzkräften ist doch die logische Konsequenz, dass intensiver
als bisher, Frauen motiviert werden, Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr zu verrichten.

3.5 Höhere Verfügbarkeit durch drei Standorte   zurück

Die von Herrn Käser ausgearbeitete 3-Standortlösung könnte nachvollzogen werden, wenn die Stadt
Kalkar über eine Berufsfeuerwehr verfügen und aus wirtschaftlichen Gründen bei Einhaltung der
Schutzziele die Zusammenlegung angeordnet würde.
Dies ist jedoch nicht der Fall.

Die These von Herrn Käser, dass eine Zusammenlegung von Standorten unter Berücksichtigung von
demographischen Entwicklungen die Verfügbarkeit der Feuerwehr erhöhe, ist falsch!

Durch den Neubau einer Zugwache wird es in der jeweiligen Ortschaft nicht mehr Feuerwehrleute geben.

Alle anderen, der neuen Zugwache zugeordneten Einsatzkräfte haben im Einsatzfall längere Wege als
bisher. Dies gilt sowohl für den Weg zur Zugwache als auch von dort zur Einsatzstelle.

Damit erhöhen sich nicht nur die Ausrückezeiten, sondern auch das Unfallrisiko.
Die Schutzzielerreichung sinkt, da das Erreichen der Einsatzstellen durch die ersten Einsatzkräfte in
vielen Fällen wegen längerer Wege verzögert wird. Nachrückende Einsatzkräfte benötigen grundsätzlich
länger als dies bei der jetzigen Standortsituation der Fall ist.

3.6 Motivation    zurück

Gerade wenn es aus demographischen Gründen schwierig ist, künftig die Personalstärke der freiwilligen
Feuerwehr zu erhalten, ist es doch Verpflichtung, die heute aktiven Mitglieder zu motivieren und
nicht zu demotivieren.

Denn die heutigen Mitglieder tragen entscheidend dazu bei, neue Mitglieder zu gewinnen.
Bei einer reinen 3-Standortlösung sind die Löschgruppen Grieth und insbesondere Hönnepel und Niedermörmter
auf das Nachrücken im Einsatzfall reduziert. Das reicht nicht als Motivation für einen Feuerwehrmann
und erschwert mit Sicherheit die Nachwuchsgewinnung.

Die Identifizierung der Löschgruppen mit dem jeweiligen Ortskern muss erhalten bleiben.

Dies nicht alleine zur Erhöhung des Sicherheitsniveaus, sondern auch unter Berücksichtigung des
Dorf- und Vereinslebens. Neben den Aufgaben nach FSHG übernimmt jede Löschgruppe eine Vielzahl
von Aufgaben, die das Dorf- und Vereinsleben bereichern (z.B. St. Martin, Osterfeuer, Beteiligung an
Ortsfesten, Brandschutzerziehung in den Kindergärten etc.).

Diese vielen Tätigkeiten erhöhen auch die Attraktivität einer Ortschaft (siehe oben – demographische
Entwicklung).

Ohne die Identifizierung der Löschgruppe mit der jeweiligen Ortschaft, werden diese Aufgaben nicht
mehr in der vorhandenen Qualität zu bewältigen sein.

Eine Zusammenlegung von Standorten werden viele der bisher aktiven Feuerwehrmänner nicht akzeptieren
und als Konsequenz dem aktiven Dienst den Rücken kehren.

Damit stehen nach Zusammenlegung mit Sicherheit weniger Feuerwehrmänner zur Verfügung als bisher.

Eine genaue Dimensionierung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ermittelt werden.
Fest steht aber auch hier, dass jede Reduzierung der Einsatzkräfte eine Reduzierung des Erreichungsgrades
mit sich bringt.

Diese Beobachtungen können auch an anderen Standorten gemacht werden, bei denen Zusammenlegungen
durchgesetzt wurden (z.B. Vynen / Marienbaum).

3.7 Bauliche Situation der Feuerwehrliegenschaften    zurück

Durch Herrn Werker wurde dargestellt, dass bis auf den Löschzug Kalkar alle Gerätehäuser nur über
Neubaumaßnahmen auf den heutigen Stand gebracht werden können.

Dieser Auffassung wird nur teilweise zugestimmt.

Es ist unseres Erachtens mindestens teilweise möglich, durch Ertüchtigungsmaßnahmen (An- und
Umbau) die vorhandenen Gerätehäuser auf den heutigen Stand zu bringen.

Entsprechende Ausarbeitungen von Herrn Werker fehlen in der Präsentation völlig.

Grundsätzlich muss an dieser Stelle auf die Versäumnisse der Stadtverwaltung Kalkar hingewiesen
werden.
Zum Beispiel wurde die letzte Neubaumaßnahme 1976 mit dem Gerätehaus Kalkar umgesetzt. Seit
dieser Zeit wurden keine größeren Investitionen an Feuerwehr-Immobilien getätigt.

Diverse Mängel an den Gerätehäusern wurden stetig durch Eigeninitiative der jeweiligen Löschgruppe
behoben.

Bei größeren baulichen Mängeln ist diese Verfahrensweise jedoch nicht möglich.

Durch die Feuerwehr wurde in der Vergangenheit regelmäßig auf diese baulichen Mängel an den Gerätehäusern
auch in schriftlicher Form hingewiesen.

Jedoch folgte bis auf wenige Ausnahmen keine Mängelbeseitigung durch die Stadtverwaltung.
Dies ist letztendlich der Grund für den teilweise maroden Zustand der Gerätehäuser, der jetzt zum
Handeln zwingt.

4 ALTERNATIVVORSCHLÄGE DURCH DIE STADTWEHR KALKAR

4.1 Löschgruppen erhalten    zurück

Wie ausgeführt ist der höchste Erreichungsgrad in Bezug auf die Schutzziele nur durch die vorhandenen
Standorte zu erreichen.

Die Gründe für die Erhaltung der eigenständigen Löschgruppen sind in unserer Bewertung ausgiebig
dargestellt worden.

Wichtig ist, dass sich jede Löschgruppe einsatzbereit in der jeweiligen Ortschaft wiederfindet.
Aber nicht für jede Löschgruppe wird ein neues Gerätehaus mit allen Anforderungen erforderlich werden.

Im Hinblick auf die große finanzielle Belastung für die Stadtverwaltung können individuelle und moderate
Lösungen herausgearbeitet werden.

An den Standorten muss auch der Gemeinschaftsraumbedarf des ganzen Dorfes betrachtet werden
(z. B. durch die jeweiligen Lokalpolitiker) und es ist individuell zu überprüfen, wie Gemeinschaftsräume
eines Dorfes gemeinsam durch Feuerwehr, Kirchenchor, Schützenverein etc. genutzt werden können.

Konkret sieht unser Vorschlag wie folgt aus:

Löschzug Kalkar:

Sanierung und Umbau wie beschrieben durchführen. Die Maßnahmen sind jedoch abhängig von den
Entwicklungen des Bauhofes.
Trennung Spinde / Fahrzeughalle erforderlich
Büro Zugführung erforderlich

Löschzug Nord:

LG Wissel:

• Neubau eines Gruppengerätehauses erforderlich
• Unterrichtsraum und Sanitäranlagen müssen Zugniveau aufweisen
• Stellplatzbedarf: 2 (HLF, Reserve)
• Lage: Kerngebiet Wissel

LG Grieth:

• Anbau einer Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen auf der Wiese links vom Gerätehaus
• Vorhandene Fahrzeughalle als Spind und Lagerraum nutzen
• Sanitäranlagen erneuern und energetische Sanierung durchführen

LG Emmericher Eyland:

• Anbau einer Fahrzeughalle mit einem Stellplatz an das Gerätehaus
• Vorhandene Fahrzeughalle als Spind und Lagerraum nutzen
• Sanitäranlagen erneuern und energetische Sanierung durchführen

Löschzug Ost:

LG Appeldorn:

• Neubau eines Gruppengerätehauses erforderlich
• Unterrichtsraum und Sanitäranlagen müssen Gruppenniveau aufweisen
• Stellplatzbedarf: 3 (LF, MTF LZ Ost, Reserve)
• Lage: Alter Standort oder Nähe Kreuzung Reeser und Appeldorner Straße

LG Niedermörmter:

• Neubau eines Gruppengerätehauses erforderlich
• Unterrichtsraum und Sanitäranlagen müssen Zugniveau aufweisen
• Stellplatzbedarf: 4 (HLF, MZB, JF, Reserve)

LG Hönnepel:

• Prüfung, ob langfristige Unterbringung der Feuerwehr in den Räumen der Kirchengemeinde möglich ist
• Anbau einer Fahrzeughalle mit zwei Stellplätzen auf der Wiese links von Gerätehaus
• Vorhandene Fahrzeughalle als Spind und Lagerraum nutzen
• Sanitäranlagen erneuern und evtl. energetische Sanierung durchführen

ABC-Erkunder:

• Zwei Stellplätze im Stadtgebiet erforderlich (Kosten mit Kreis abzuklären)
• Ggf. Reserveplätze dafür nutzbar

4.2 Baukosten                    zurück

Wie in der Präsentation dargestellt, sind für zwei neue Zugwachen insgesamt 3.700.000 € veranschlagt.

Damit steht diese Summe nach unserer Auffassung ebenso für eine Alternativlösung zur Verfügung.
Gemäß unserem Vorschlag ist der Erhalt aller Standorte erforderlich.

Notwendige Maßnahmen an den Gerätehäusern sollen den ermittelten Kostenrahmen von Herr Werker
nicht überschreiten.

Damit steht für die Maßnahmen an jedem Gerätehaus folgende Summe zur Verfügung:

3.700.000 € : 6 = 616.000 € / Gerätehaus

Die beschriebenen Sanierungskosten in Höhe von 420.000 € für den Löschzug Kalkar bleiben unberührt.
Da jedoch an manchen Gerätehäusern nur Anbau- und Ertüchtigungsmaßnahmen ergriffen werden
müssen, wird die o.g. Summe nicht erforderlich sein.

Mit der Differenz können die verfügbaren Beträge für die erforderlichen Neubauten aufgestockt werden.

Der grobe Finanzrahmen kann wie folgt aussehen:

Löschgruppe       Maßnahme    Geschätzte Kosten     Bemerkungen

LG Wissel      Neubau             900.000 €        Neuer Standort

LG Grieth      An- und Umbau 300.000 €

LG Emmericher-Eyland

Neubau Fahrzeughalle, Sanierung des Bestandes  300.000 €

LG Appeldorn
                     
Neubau          900.000 €       Evtl. alter Standort möglich

LG Hönnepel
               
An- und Umbau    300.000 €      Klärung mit Kirchengemeinde erforderlich

LG Niedermörmter
                      Neubau         1.000.000 €

------------------------------------------------------------
Summe                            3.700.000 €

Diese grobe Finanzplanung bildet die Grundlage für weitere Planung.

Zunächst muss jetzt ein Raumprogramm für jedes Gerätehaus erstellt werden.
Weiterhin müssen für Neubauten die Grundstücks- und Erschließungskosten berücksichtigt werden,
sofern neue Standorte notwendig werden.

Dem gegenüber stehen Verkaufserlöse der vorhandenen Grundstücke.
Sollen vorhandene Grundstücke neu bebaut werden, sind Abrisskosten zu berücksichtigen.

4.3 Bauausführung     zurück

Das jeweilige Raumprogramm sowie die Bauausführung müssen zweifelsfrei zukunftstauglich sein.

Im Hinblick auf Kostenminimierung wird folgende Bauausführung vorgeschlagen:

Fahrzeughallen sollen in Stahlbauweise und die Außenfassade durch Sandwichelemente realisiert
werden. Die Raumtemperatur in den Fahrzeughallen soll mindestens 17 °C betragen. Damit erhebliche
Erleichterungen von der EneV.
Fahrzeughallen in Modulbauweisen, damit Erweiterungen möglich sind.

Sonstige Räume in massiver Bauweise.

Neubauten sollten nach einheitlichen Architekturplanungen erstellt werden.

Damit können Planungskosten erheblich reduziert werden.

4.4 Zeitplan    zurück

Zum einen wegen der Notwendigkeit von Neubauten in Wissel und Appeldorn und Niedermörmter,
zum anderen wegen der noch langfristig zu klärenden Nutzungsbedingungen in Hönnepel
wird folgender Zeitplan vorgeschlagen:

Löschgruppe    Maßnahme Geschätzte Kosten Umsetzung

LG Appeldorn    Neubau           900.000 €            2015

LG Wissel          Neubau          900.000 €             2016

LG Grieth   An- und Umbau sowie
Sanierungsmaßnahmen            300.000 €              2016

LG Hönnepel An- und Umbau sowie Sanierungsmaßnahmen

                                                 300.000 €          2017

LG Niedermörmter Neubau      1.000.000 €         2017

LG Emmericher-Eyland

Neubau Fahrzeughalle Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
                                                 300.000 €         2018

LZ Kalkar Umbau- und Sanierungsmaßnahmen
                                                 420.000 €         2018

In den Feuerwehren Kleve, Rees und Sonsbeck wurden in jüngerer Vergangenheit diverse Gerätehäuser
(auch an kleinen Standorten!) neu errichtet.

Detailinformationen über Dimension und Kosten der Gerätehäuser bestätigen unsere Planungen.

5 ZUSAMMENFASSUNG     zurück

Eine reine 3-Standort-Lösung wird aus schutzzielrelevanten Gründen abgelehnt.

Es ist zwingend erforderlich, die Löschgruppen in den Ortschaften zu erhalten, um den umfangreichen
Aufgaben der Feuerwehrwehr gerecht zu werden. Diese gehen deutlich über die Kernaufgaben
„Brandschutz und technische Hilfeleistung“ hinaus. Die Ortsteile müssen zukunftstauglich und attraktiv
entwickelt werden. Zur Attraktivität eines Ortsteils gehört das Vorhandensein einer „eigenen“ Feuerwehr.

Die Motivation der Mitglieder der FF Kalkar nicht auf`s Spiel zu setzen und die Identifizierung der
Löschgruppen mit den jeweiligen Ortskernen ist zwingend erforderlich.

Neubauten sind nur dort zu realisieren, wo dies zwingend erforderlich ist. An allen anderen Gerätehäusern
sind durch An- und Umbaumaßnahmen Lösungen darstellbar, die dem heutigen Stand der Technik
entsprechen. Einheitliche Planung der Gerätehäuser reduzieren die Kosten.

Grundsätzlich ist in jedem Löschzugbereich eine zentrale Wache mit Sonderfahrzeugen, Schulungsräumen
auf Zugniveau, JF sowie notwendigen Nebenräumen notwendig. Der Umfang der zentralen
Wache kann und muss jedoch um die jeweiligen Lösungen in den zugehörigen Ortsteilen reduziert
werden.

Zielplanung ist, dass in Summe jeder Zug das gleiche Raumpotential (vgl. Fahrzeugkonzept) aufweist.

Bei Raum- und Standortplanung ist die Realisierung einer zentralen Kleiderkammer zu berücksichtigen.

Grundsätzlich müssen die notwendigen Baumaßnahmen moderat gestaltet werden. Hierzu ist ein
Zeit- und Kostenplan entwickelt worden.

Wir erwarten die intensive Prüfung unserer Vorschläge und stehen für weitere Detailplanungen zur
Verfügung.

Die zukunftstaugliche Aufstellung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kalkar muss gemeinsam mit
der Freiwilligen Feuerwehr erfolgen.

Dieses Stellungnahme wurde gemeinsam durch die Leitung der Feuerwehr sowie durch die Löschgruppen-
und Löschzugführer sowie deren Stellvertreter erarbeitet und einvernehmlich verabschiedet.

Kalkar, den 26.08.2013

gez. (Alle Wehrführer und ihre Stellvertreter)