Satzung Dorfrunde Hönnepel
§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
(1) Der nicht eingetragene Verein führt den Namen Dorfrunde Hönnepel
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Kalkar-Hönnepel.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
(2) Der Zweck des Vereins ist die Förderung
·
der Jugend- und Altenhilfe,
·
der Heimatpflege, Heimatkunde und der Ortsverschönerung
·
des traditionellen Brauchtums
·
des Naturschutzes und der Landschaftspflege
·
des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
·
der Kultur und Musik
·
des Sports, insbesondere des Schießsports
·
des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger,
mildtätiger und kirchlicher Zwecke.
(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Veranstaltungen und
Aktionen zur Erhaltung des dörflichen Gemeinschaftssinnes,
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Unterstützung von Senioren- und Spielenachmittagen,
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Erhaltung des dörflichen Gemeinschaftsgutes,
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Anbringung von Nisthilfen zur Förderung des Artenschutzes
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Pflege von dörflichen Denkmälern,
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Verschönerung und Pflege des Ortsbildes zur Erhöhung des Wohnwertes,
·
Verwaltung, Organisation und Unterstützung der Nutzung des
Ritter-Elbert-Zentrums (REZ) als Heimat-, Kultur-, Bildungs- und
Veranstaltungszentrum von Hönnepel zur Umsetzung der Satzungsziele der
gemeinnützigen Vereine des Dorfes bei kostenloser Nutzung des REZ
Der Satzungszweck kann auch durch die Bereitstellung finanzieller Mittel
für die vorbezeichneten Zwecke verwirklicht werden.
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins.
(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
sind, begünstigt werden.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person
werden.
(2) Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu
beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem
Ermessen. Eine Ablehnung des Antrags muss er gegenüber dem Antragsteller
nicht begründen.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod (bei juristischen
Personen mit deren Erlöschen), Austritt oder Ausschluss.
(2) Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, die Einrichtungen des Vereins zu
nutzen und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied
hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu
fördern und, soweit es in seinen Kräften steht, das Vereinsleben durch
seine Mitarbeit zu unterstützen.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung
festgelegt.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand
Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an:
·
Vorsitzende(r)
·
Stellvertretende(r) Vorsitzende(r)
·
Schatzmeister(in)/Geschäftsführer(in)
Zum erweiterten Vorstand gehören:
·
Bis zu zwei von der Pfarrgemeinde St. Clemens zu benennende örtliche
Kirchenvorstandmitglieder,
·
ein Teammitglied des sonntäglichen Vereinsfrühschoppens
·
Bis zu zwei Beisitzer
§ 9 Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand des Vereins obliegt die Vertretung des Vereins nach § 26
BGB und die Führung seiner Geschäfte. Er hat insbesondere folgende
Aufgaben:
·
die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung,
·
die Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
·
die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Anfertigung des
Jahresberichts,
·
die Aufnahme neuer Mitglieder,
·
die Organisation der Nutzung und Vermietung des REZ unter Einhaltung der
festgelegten Benutzungs- und Entgeltordnung .
§ 10 Bestellung des Vorstandes
(1) Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung
für die Dauer von drei Jahren einzeln gewählt. Die Wiederwahl oder die
vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung
sind zulässig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regulären Amtszeit
bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt.
(2) Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die
verbleibenden Mitglieder des Vorstands berechtigt, ein Mitglied des
Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in
den Vorstand zu wählen.
§ 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in
folgenden Angelegenheiten:
·
Änderungen der Satzung,
·
die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
·
den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,
·
die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands und der zwei
Kassenprüfer,
·
die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,
·
die Auflösung des Vereins.
§ 12 Einberufung der Mitgliederversammlung
(1)
Mindestens einmal im Jahr ist vom Vorstand eine ordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich
unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und Angabe der
Tagesordnung. Die schriftliche Einberufung kann auch elektronisch
erfolgen. Die Durchführung der Mitgliederversammlung kann digital
erfolgen.
(2)
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest und kann auf Antrag zu Beginn
der Mitgliederversammlung erweitert werden.
(3)
Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn
mindestens ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des
Zwecks und der Gründe beantragt.
§ 13 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung
(1)
Die Mitgliederversammlung wird vom/von der Vorsitzenden des Vorstands,
bei dessen Verhinderung von seinem/r Stellvertreter/in und bei dessen
Verhinderung von einem/r durch die Mitgliederversammlung zu wählenfden
Versammlungsleiter/in geleitet.
(2)
Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einladung
beschlussfähig.
(3)
Die Mitgliederversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der
Mehrheit der gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Beschlüsse über
eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins bedürfen der
Mehrheit von drei Vierteln.
(4)
Über den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse
ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Protokollführer und vom
Versammlungsleiter zu unterschreiben ist.
§ 14 Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer/innen, die nicht dem
Vorstand angehören dürfen. Wiederwahl ist zulässig. Sie haben
alljährlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung das Kassenwesen
des Vereins zu prüfen und über das Ergebnis ihrer Prüfung in der
Mitgliederversammlung zu berichten.
§ 15 Haftung
Für die Durchführung von Geschäften haftet nicht die durchführende
Person mit ihrem Privatvermögen, sondern die Mitglieder mit ihrem
Gesamthandsvermögen bis zu der Höhe des aktuellen Gesamtvermögens,
soweit dies die aktuellen gesetzlichen Vorschriften ermöglichen.
§ 16 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke
(1)
Im Falle der Auflösung des Vereins sind der/die Vorsitzende des
Vorstands und sein/e Stellvertreter/in gemeinsam vertretungsberechtigte
Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen
beruft.
(2)
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an eine durch die
Liquidationsversammlung zu bestimmende juristische Person des
öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft
zwecks Verwendung für die in der Satzung bezeichneten Zwecke.
Eine Aufteilung des Vermögens im Sinne der vorstehenden Bestimmung ist
zulässig.
(3)
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn dem Verein die
Rechtsfähigkeit entzogen wurde.
§ 17 Datenschutz
(1)
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung
der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten über persönliche
und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
(2)
Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen
vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
·
das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
·
das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
·
das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
·
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
·
das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO
·
das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.
§ 18
Inkrafttreten
Diese Satzung ist in der
Mitgliederversammlung am 3.12.2024 beschlossen worden und tritt am 1.
Januar 2025 in Kraft und ersetzt dann die bisherige Satzung der
Vereinsrunde Hönnepel.
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Mitglieder des Vorstandes
(gewählt am 3. Dez. 2024)
Geschäftsführend:
a) Vorsitzender: Fabian Schleß
b) Stellvertreter: Aloys Höfkens
c) Schatzmeister/Geschäftsführer: Norbert van de Sand
Erweiterter Vorstand:
d) Vertreter Kirchenvorstand: Franz-Wilhelm Langenberg
e) Teammitglied Vereinsfrühschoppen: Hans Kruss
f) Beisitzer: Cornelius Klaasen-van Husen und Veronika Michelis
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Datenschutzhinweise
gemäß Art. 13 DSGVO
Verantwortliche Stelle:
Dorfrunde Hönnepel
Griether Straße 33
47546 Kalkar - Hönnepel
02824-2732
Dorfrunde@hoennepel.de
Bei Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen unter
Dorfrunde@hoennepel.de oder
unter der
oben angegebenen postalischen Anschrift zur Verfügung.
Datenverarbeitung im Rahmen unserer Vereinsarbeit -
Mitgliederverwaltung
Mitgliedsdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-mail Adresse, IBAN,
BIC) werden von den
jeweiligen Funktionsträger:innen unseres Vereins nur für die ihnen
zugeordnete
Aufgabenerfüllung verarbeitet. Im Einzelnen bedeutet dies:
Wenn der Vorstand Mitgliedsdaten benötigt, um seine Aufgaben zu
erledigen, darf er auf
alle hierfür erforderlichen Mitgliedsdaten zugreifen. Dazu gehört
insbesondere zum
Kontaktieren/Informieren der Mitglieder, Einzug des Mitgliederbeitrags
oder einer Spende
per SEPA-Lastschrift, Ausstellung einer Spendenquittung.
Der/die Kassenwart:in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für den
Einzug der
Mitgliedsbeiträge, der/die Kassenprüfer:in verarbeitet die
Mitgliedsdaten, die für die
Kassenprüfung relevant sind. Dies sind Vorname, Nachname, postalische
Anschrift und
Bankverbindung mit Zahlungsdaten sowie ggf. Zugriff auf die
Lastschriftsverfahrensgenehmigung inklusive Unterschrift, sofern das
Mitglied dem
Verein ein Lastschriftmandat erteilt hat.
Die Vereinsgeschäftsstelle verarbeitet die Mitgliedsdaten zur
Mitgliedsverwaltung und -
betreuung.
Zweck für die Verarbeitung der Mitgliedsdaten ist die Verfolgung des
Vereinszwecks und die -
Verwaltung. Rechtsgrundlage ist die Vereinsmitgliedschaft (Artikel 6
Absatz 1 b) DSGVO).
Die aktuellen Mitgliedsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft
gespeichert und
unmittelbar nach Kündigung der Mitgliedschaft gelöscht.
Fotos bei Veranstaltungen
Fotos über unser Vereinsgeschehen werden zum Zweck der
Außendarstellung auf der Webseite
www.hoennepel.de veröffentlicht.
Für die Veröffentlichung folgender Fotos von Erwachsenen auf der
Webseite ist die
Rechtsgrundlage das nachfolgend beschriebene berechtigte Interesse
unseres Vereins nach
Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 f) DSGVO:
Team-Fotos aufgrund unseres berechtigten Interesses, über das
Vereinsgeschehen (hier:
die Team-Aufstellung) zu informieren,
Fotos mit Bezug zum Vereinsgeschehen bzw. der Veranstaltung aufgrund
unseres
berechtigten Interesses, über das Geschehen zu berichten,
Fotos vom Publikum, das an der Veranstaltung teilgenommen hat oder
Fotos, auf denen
die Personen nur als Beiwerk erscheinen, aufgrund unseres berechtigten
Interesses,
über die Veranstaltung und deren Erfolg zu berichten.
Sie haben die Möglichkeit, der Verwendung eines solchen Fotos, auf dem
Sie zu sehen sind,
gemäß Artikel 21 Absatz 1 DSGVO zu widersprechen. Der Verein wird
prüfen, ob es zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung gibt, die Ihre Interessen,
Rechte und Freiheiten
überwiegen. Wenn nicht, wird das entsprechende Foto gelöscht.
Betroffenenrechte
Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, haben Sie
folgende
Betroffenenrechte:
ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten und auf Kopie,
ein Berichtigungsrecht, wenn wir falsche Daten über Sie verarbeiten,
ein Recht auf Löschung, es sei denn, dass noch Ausnahmen greifen,
warum wir die
Daten noch speichern, also zum Beispiel Aufbewahrungspflichten oder
Verjährungsfristen
ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
ein jederzeitiges Recht, Einwilligungen in die Datenverarbeitung zu
widerrufen,
ein Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung im öƯentlichen oder bei
berechtigtem
Interesse,
ein Recht auf Datenübertragbarkeit,
ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie
finden, dass
wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten. Für unseren Verein ist
die
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
zuständig. Wenn Sie sich in einem anderen Bundesland oder nicht in
Deutschland
aufhalten, können Sie sich aber auch an die dortige Datenschutzbehörde
wenden.
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 23.1.2025
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Anzahl: Mitglieder: 34,
Spender (Lastschrift): a) nur 2025:
1,
b) jährlich:
2;
Spende (Überweisung):
2;
(Stand
15.4. 2025) |