Beschlüsse des Bauausschusses vom 30.10.2003:

I. Abgrabung  Birgelfeld (6 ha)

Da  die „Erweiterung des Abgrabungsstandortes Birgelfeld direkte Auswirkunken auf die Planfeststellungen zum Abgrabungsstandort Mühlenfeld (Golfplatzerweiterung) hat", muss vermieden werden, dass durch die neue Abgrabungsgenehmigung die Umsetzung des Projektes Golfplatz weiter verzögert wird.
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Am schnellsten lässt sich die „Erweiterung Golfplatz" verwirklichen, wenn sich Golfplatzbetreiber und Auskiesungsunternehmen durch einen notariell abgesicherten Kooperationsvertrag (einschließlich der notwendigen Grundstücksverträge) auf ein Nutzungskonzept für die Golfplatzerweiterung einigen. Sollte hierfür eine Änderung des Bebauungsplanes gemeinsam beantragt werden, unterstützt die Stadt diese B-Planänderung, so dass in diesem Falle die vorgesehenen Aufschüttung der Insel entfallen könnte.

- Kommt es bis Ende 2003 zu keiner Einigung, soll der Kreis aufgefordert werden gemäß dem vorliegenden Bescheid  die  Herstellung der Insel gemäß jetzigem B-Plan einschließlich  Rekultivierungsarbeiten zügig zu veranlassen.

Beantragte Abgrabungsflächen des Kieswerkes Maas-Roeloffs:

Beantragte Auskiesungsflächen in Hönnepel
II. Erweiterungsplanungen (53 ha) in Hönnepel/Birgelfeld

Im Rahmen der Erarbeitung des städtebaulichen Gesamtkonzeptes sind folgende Fragestellungen umfassend zu beantworten:
1. Wie lässt sich das Auskiesungskonzept mit Deichverlegung und Hochwasserschutz vereinbaren?

2. Wie ist die Veränderung des Landschaftsbildes im Rahmen der Ausgleichsbewertung zu beurteilen?

3. Welche Art von Wohnnutzung gemäß BauNVO ist umsetzbar? Können nur Ferienhausgebiete planungsrechtlich ermöglicht werden? Wie wird planungsrechtlich verhindert, dass städtebauliche Missstände entstehen?

4. Wie wird die Konkurrenzsituation zum „Wisseler See" bewertet?

     Soweit diese Fragen den Gebietsentwicklungplan (GEP) betreffen, sind diese bei dem Änderungsverfahren zu berücksichtigen. Auch die Rahmenbedingungen für das geplante Entwicklungskonzept nach der erfolgten Abgrabung sind in die GEP-Änderung aufzunehmen und mit dem Kreis abzustimmen. Entwicklungskonzept und Stellungnahme zu GEP-Änderungen sind vom Rat zu beschließen.       

Abstimmungsergebnis: 10 (CDU/SPD) : 1 (FDP); 
                                               die Grünen nahmen nur mit beratender Stimme teil.
Anmerkung: 
Der Bauausschuss hat hiermit noch kein grünes Licht zur Auskiesung der 53 ha gegeben. Hierzu sind erst die 4 Fragen zu klären und ein sinnvolles und von der Stadt befürwortetes Entwicklungskonzept für die Zeit nach der erfolgten Auskiesung zu erstellen.

Dieses Entwicklungskonzept wird auf einer Bürgerversammlung in Hönnepel vorgestellt, damit jeder Bürger sich umfassend informieren und seine Meinung vorbringen kann.       zurück zur Startseite