Norbert van de Sand                                                               Kalkar, den 28.09.2012
- Mitglied im Rat der Stadt Kalkar -
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Herrn

Bürgermeister Gerd Fonck

47546 Kalkar

 

Marktplatz Kalkar – Verdichtung einzelner Pollerstandorte

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der gestrigen Ratsitzung hat die Verwaltung in dem nachträglich auf die Tagesordnung gesetzten Punkt mitgeteilt, dass eine Verhinderung des Parkens vor dem Rathaus durch entsprechende Beschilderung nicht möglich sei.

Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt trifft es zwar zu, dass amtliche Parkverbotsschilder an dieser Stelle nicht zugelassen werden, dass aber durchaus hier nichtamtliche Schilder aufgestellt werden können, wie z.B. das Schild an der Grabenstraße „Parken nur für Dienstfahrzeuge“. Gegen nichtamtliche Schilder hat das Straßenverkehrsamt keine Einwände und keine Bedenken. Am Markt könnte z.B. das Schild aufgestellt werden „Privatfläche der Stadt Kalkar – Parken nicht erlaubt“.
Wenn dann trotzdem Fahrzeuge auf dem Markt parken, können diese zwar kein Verwarngeld („Knöllchen“) bekommen, aber es besteht die Möglichkeit, die Fahrzeuge abschleppen zu lassen und die Kosten den Fahrzeughaltern zivilrechtlich in Rechnung zu stellen.
Ich bin aber davon überzeugt, dass die Aufstellung eines nichtamtlichen Schildes so abschreckend wirkt, dass hier niemand mehr parken wird, genauso wie das auf Ihrem sogenannten Dienstparkplatz mit dem nichtamtlichen Schild an der Grabenstraße der Fall ist.

Warum hat die Verwaltung den Rat nicht über alle Möglichkeiten der Beschilderung (auch von nichtamtlichen Schildern) informiert? Ich hatte in der gestrigen Sitzung und im Ausschuss bereits gesagt, dass auch vor Schulhöfen nichtamtliche Schilder erfolgreich aufgestellt werden.

 

Ich beantrage daher, die Umsetzung des Beschlusses bis zur ursprünglich geplanten Beratung in der  nächsten Planungsausschusssitzung am 30. Oktober auszusetzen, um eventuell unnötige Kosten für das Aufstellen von zusätzlichen Pollern (ca. 4.500,-- €) – auch wegen der sehr ernsten Haushaltslage - zu vermeiden.
Außerdem weise ich auf § 11 (2) der Geschäftsordnung des Rates hin, wonach eine Erweiterung  Tagesordnung nur möglich ist, „wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind (§ 48 Abs. 1 GO)“.

Beide Voraussetzungen sind hier nicht gegeben.

    Mit freundlichen Grüßen

 

Die Fraktionen und Mitglieder des Planungsausschusses  erhalten eine Kopie dieses Schreibens.