Norbert van de Sand
Kalkar, den 28.09.2012
- Mitglied im Rat der Stadt Kalkar -
Griether Str.
33 Tel.
02824-2732
47546 Kalkar-
Hönnepel @
vandesand@hoennepel.de
Herrn
Bürgermeister Gerd Fonck
47546 Kalkar
Marktplatz Kalkar – Verdichtung einzelner Pollerstandorte
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der gestrigen Ratsitzung hat die Verwaltung in dem nachträglich auf die Tagesordnung gesetzten Punkt mitgeteilt, dass eine Verhinderung des Parkens vor dem Rathaus durch entsprechende Beschilderung nicht möglich sei.
Nach Rücksprache mit dem
Straßenverkehrsamt trifft es zwar zu, dass amtliche Parkverbotsschilder an
dieser Stelle nicht zugelassen werden, dass aber durchaus hier nichtamtliche
Schilder aufgestellt werden können, wie z.B. das Schild an der Grabenstraße
„Parken nur für Dienstfahrzeuge“. Gegen nichtamtliche Schilder hat das
Straßenverkehrsamt keine Einwände und keine Bedenken. Am Markt könnte z.B.
das Schild aufgestellt werden „Privatfläche der Stadt Kalkar – Parken nicht
erlaubt“.
Wenn dann trotzdem Fahrzeuge auf dem Markt parken, können diese zwar kein
Verwarngeld („Knöllchen“) bekommen, aber es besteht die Möglichkeit, die
Fahrzeuge abschleppen zu lassen und die Kosten den Fahrzeughaltern
zivilrechtlich in Rechnung zu stellen.
Ich bin aber davon überzeugt, dass die Aufstellung eines nichtamtlichen Schildes
so abschreckend wirkt, dass hier niemand mehr parken wird, genauso wie das auf
Ihrem sogenannten Dienstparkplatz mit dem nichtamtlichen Schild an der
Grabenstraße der Fall ist.
Warum hat die Verwaltung den Rat nicht über alle Möglichkeiten der Beschilderung (auch von nichtamtlichen Schildern) informiert? Ich hatte in der gestrigen Sitzung und im Ausschuss bereits gesagt, dass auch vor Schulhöfen nichtamtliche Schilder erfolgreich aufgestellt werden.
Ich beantrage daher, die
Umsetzung des Beschlusses bis zur ursprünglich geplanten Beratung in der
nächsten Planungsausschusssitzung am 30. Oktober auszusetzen, um eventuell
unnötige Kosten für das Aufstellen von zusätzlichen Pollern (ca. 4.500,-- €)
– auch wegen der sehr ernsten Haushaltslage - zu vermeiden.
Außerdem weise ich auf
§ 11 (2) der Geschäftsordnung des Rates hin, wonach eine Erweiterung
Tagesordnung nur möglich ist, „wenn es sich um Angelegenheiten handelt, die
keinen Aufschub dulden oder die von äußerster Dringlichkeit sind (§ 48 Abs. 1
GO)“.
Beide Voraussetzungen sind hier nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Fraktionen und Mitglieder des Planungsausschusses erhalten eine Kopie dieses Schreibens.