FBK-Fraktion                                                                                             Kalkar, den 30.09.2012
Jürgen Wenten

Bockskamp 14

47546 Kalkar

 

 

 

Herrn

Bürgermeister Gerd Fonck                        Kopie an
Markt 20                                                    die Fraktionsvorsitzenden und RM van de Sand

47546 Kalkar

 

Beanstandung von Ratsbeschlüssen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Fonck,

mit Schreiben vom 28.9.2012 hat Ihnen RM van de Sand mitgeteilt, dass der Ratsbeschluss vom 27.9.12 bezüglich der zusätzlichen Aufstellung von Pollern eindeutig gegen den § 48 Abs. 1 GO verstößt und somit unwirksam ist. Wir schließen uns dem Inhalt dieses Schreibens voll an.

Bereits in der Ratssitzung hatte unser Fraktionsmitglied Klaus Hamann darauf hingewiesen, dass er mit der Erweiterung der Tagesordnung wegen der fehlenden Vorbereitung nicht einverstanden ist; er hatte daher für eine ordnungsgemäße Beratung in der nächsten Planungsausschusssitzung am 30. Oktober plädiert, wie es auch der Ausschuss am 11. September schon beschlossen hatte.

Wir beantragen daher, dass dieser Punkt auf der nächsten Ausschusssitzung neu beraten und beschlossen wird, da

  1. der Ratsbeschluss nach § 48 Abs.1 GO nicht rechtmäßig ist (keine unaufschiebbare Angelegenheit und fehlende Dringlichkeit)
  2. die Verwaltung den Rat anscheinend nicht über alle Möglichkeiten der Beschilderung informiert hat

Sollten Sie unserem Antrag wider Erwarten  nicht nachkommen, werden wir die Angelegenheit durch die Kommunalaufsicht prüfen lassen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass auch der Ratsbeschluss in Sachen Willibald Kunisch ebenfalls eindeutig gegen § 48 Abs. 1 GO verstößt und daher unrechtmäßig und zu beanstanden ist.
Weil wir uns nicht an gesetzwidrigen Ratsbeschlüssen beteiligen wollen, haben wir daher an der Abstimmung auch nicht teilgenommen.  Wie wir in der Ratssitzung bereits gesagt haben, finden wir es außerdem unfair und unüblich, dass solche Beschlüsse ohne Anhörung des Betroffenen gefasst werden.

Ich bitte um Stellungnahme zu diesem Schreiben  bis zum 12. Oktober 2012.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Wenten