Leserbrief Rheinische Post 12.11.2010 Undemokratisch Kalkarer Marktplatz und CDU Die RP berichtet, dass nach einer Mitteilung (der CDU?) ein Fraktionsmitglied sich bei einer Abstimmung der CDU-Fraktion im Kalkarer Rat über Fragen der Gestaltung des Marktplatzes nicht der Meinung der Fraktionskollegen angeschlossen habe. Die Mitteilung folgere daraus, dass dieses Fraktionsmitglied nicht den demokratischen Gepflogenheiten entsprochen und Mehrheiten nicht anerkannt habe und dieses in der Fraktion auf großes Unverständnis und viel Ablehnung gestoßen sei. Diese Mitteilung darf nicht ohne Reaktion bleiben. Man sollte allgemein öfter einmal im Gründgesetz lesen - das, wie wir in der Integrationsdebatte ja zurzeit häufig hören, unsere „Werte" enthält. Man wird dann im Art. 38 finden, dass die Abgeordneten „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Dies gilt nicht nur für das ferne Berlin, sondern auch für Ratsmitglieder in der Kleinstadt: § 43 der Gemeindeordnung NW sagt: „Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien/nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung zu handeln; sie sind an Aufträge nicht gebunden. "Demokratische Pflicht ist es, dass jedes Ratsmitglied nach seinem Gewissen handelt. Ich kann mir nun wirklich nicht denken, dass die CDU-Fraktion in Kalkar die obige unsinnige und durchaus undemokratische Äußerung mitträgt. Ich habe in vielen Jahren der Mitarbeit Objektivität und Pflichtbewusst-sein der Kalkarer Ratsmitglieder -aller Parteien - schätzen gelernt, jedenfalls bei den meisten Debatten. Dr. jur. Rudolf
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