Leserbrief Rheinische Post 12.11.2010

Undemokratisch

Kalkarer Marktplatz und CDU

Die RP berichtet, dass nach einer Mitteilung (der CDU?) ein Frakti­onsmitglied sich bei einer Abstim­mung der CDU-Fraktion im Kalka­rer Rat über Fragen der Gestaltung des Marktplatzes nicht der Mei­nung der Fraktionskollegen ange­schlossen habe. Die Mitteilung fol­gere daraus, dass dieses Fraktions­mitglied nicht den demokratischen Gepflogenheiten entsprochen und Mehrheiten nicht anerkannt habe und dieses in der Fraktion auf gro­ßes Unverständnis und viel Ableh­nung gestoßen sei. Diese Mitteilung darf nicht ohne Reaktion bleiben.

Man sollte allgemein öfter einmal im Gründgesetz lesen - das, wie wir in der Integrationsdebatte ja zur­zeit häufig hören, unsere „Werte" enthält. Man wird dann im Art. 38 finden, dass die Abgeordneten „an Aufträge und Weisungen nicht ge­bunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Dies gilt nicht nur für das ferne Berlin, sondern auch für Ratsmitglieder in der Kleinstadt: § 43 der Gemeindeord­nung NW sagt: „Die Ratsmitglieder sind verpflichtet, in ihrer Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien/nur durch Rück­sicht auf das öffentliche Wohl be­stimmten Überzeugung zu han­deln; sie sind an Aufträge nicht ge­bunden. "Demokratische Pflicht ist es, dass jedes Ratsmitglied nach seinem Ge­wissen handelt.

Ich kann mir nun wirklich nicht denken, dass die CDU-Fraktion in Kalkar die obige unsinnige und durchaus undemo­kratische Äußerung mitträgt. Ich habe in vielen Jahren der Mitarbeit Objektivität und Pflichtbewusst-sein der Kalkarer Ratsmitglieder -aller Parteien - schätzen gelernt, je­denfalls bei den meisten Debatten.

 Dr. jur. Rudolf Gewaltig
Kalkar