Norbert van de Sand
Kalkar, den 3.10.2003An den Bürgermeister der Stadt Kalkar Rathaus 47546 Kalkar
Benennung einer Straße / Anlegung eines Fußweges
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die Stichstraße im Bebauungsgebiet am
Schwäwelsweg
ist inzwischen als Baustraße fertig.
Zur besseren Orientierung sollte nunmehr dieser Weg einen Namen bekommen.
Ich schlage vor, diese Straße Kemkesweg zu nennen in Erinnerung an das Ehepaar Johann und Wilhelmine Kemkes. Johann Kemkes war von 1911-1963 (52 Jahre!) Küster, Organist und Chorleiter des Hönnepeler Kirchenchores. Seiner Frau ist es zu verdanken, dass der Hönnepeler Kirchturm 1945 nicht wie in Grieth, Niedermörmter und Appeldorn von deutschen Soldaten gesprengt wurde. Unter dem Straßennamen sollte auch eine Kurzinformation angebracht werden. Ausführliche Informationen zum Ehepaar Kemkes finden Sie unter www.hoennepel.de/kemkes.htm und auch im Stadtführer der Stadt Kalkar.
Über diesen Namenvorschlag für diese Straße wurden unsere Bürger schon im Frühjahr über unsere Internetseite informiert.
Der Kirchenvorstand und die Familie der Eheleute Kemkes befürworten auch diesen Namensvorschlag.
Zusätzlich rege ich an, von diesem neuen
Baugebiet aus einen neuen Fußweg (sh. Skizze) entlang der
abgrenzenden Hecke als Verbindungsweg zum Radweg Niedermörmter-Kalkar (bis zur
Ecke Rheinstr./Griether Str.) anzulegen , damit z.B. auch die dortige
Bushaltestelle für Schulkinder auf kürzestem Weg zu erreichen ist.
Bis vor ca. 25 Jahren hat immer eine direkte Fußwegverbindung zwischen
Schwäwelsweg und Rheinstraße bestanden. Außerdem könnte dann auch am
Ortseingang ein Straßenschild Kemkesweg an diesem neuen Fußweg angebracht
werden, so dass dieser Straßenname noch mehr und zentraler in den Blickpunkt
gestellt würde.
Über Finanzierungsmöglichkeiten dieses Fußweges werde ich separat einen Vorschlag unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert van de Sand
- Ortsvertreter für Hönnepel -
Da im Kulturausschuss bereits mehrmals über ein bleibendes Andenken an Wilhelmine Kemkes diskutiert wurde, erhält der Vorsitzende Dr. Bergmann eine Kopie des Antrags.
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