Diese gekennzeichneten Flächen sollen als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen werden und somit künftig nicht mehr bebaubar sein, damit in Wissel auf einer bisherigen landwirtschaftlichen Fläche die neue Schule gebaut werden kann!
Beschlussvorlage der Verwaltung (Auszug):
"Mit der Bezirksregierung ist diesbezüglich vereinbart worden, dass dieser
„Flächentausch“ für die geplante Darstellung der Gemischten Bauflächen zu
vollziehen ist und die „Tauschflächen“ aus dem gesamten Stadtgebiet herangezogen
werden können. Insgesamt ergibt sich somit ein auszugleichender Flächenbedarf
von etwa 0,86 ha. Folgende bisher als Bauflächen im Flächennutzungsplan
dargestellten Bereiche in Siedlungsrandlage sind durch die Verwaltung im Rahmen
eines Abwägungsprozesses für den „Flächentausch“ identifiziert worden:
• Hönnepel-Kirchfeld (Gemarkung Hönnepel,
Flur 5, Flurstücke 342, 343 (teilweise); etwa
0,32 ha,
• Hönnepel-Schwäwelsweg (Gemarkung Hönnepel,
Flur 5, Flurstück 326 (teilweise); etwa
0,1 ha,..u.a......."
Vollständige Beschlussvorlage 11/557
Zur Historie: Am 26. März 1981 hat der Rat den Bebauungsplan Hönnepel
beschlossen.
Dabei ist der gekennzeichnete Bereich im Kirchfeld nur deswegen nicht für
eine Bebauung freigegeben worden, weil es zu der Zeit dort noch einen
Schießstand gab, dessen Geräuschimmissionen für eine Wohnbebauung zu
hoch waren. Der Rat war sich aber damals einig, dass auch dieser Teil bebaut
werden soll, wenn der Schießstand nicht mehr da ist. Auch zur gerechten
Aufteilung von künftigen Erschließungskosten ist eine beidseitige Bebauung des
Kirchfelds anzustreben, damit die Kosten "auf mehrere Schultern verteilt
werden".
Die Fläche am Schwäwelsweg hatte der Rat damals als Reservefläche für die
Zukunft vorgesehen, die auf jeden Fall ebenfalls langfristig bebaut werden soll.
In Hönnepel gibt es im Gegensatz zu anderen Ortsteilen kaum noch
Wohnbauflächen, so dass eine Streichung der wenigen verbleibenden Bauflächen der
weiteren Entwicklung unseres Dorfes erheblich schadet!
Jede/r Bürger/in kann gegen die Entscheidung des Rates (Flächentausch
Hönnepel) Einspruch einlegen! Über die Einsprüche muss dann der Rat
entscheiden!
Siehe
Amtsblatt der Stadt Kalkar Nr. 5/2024 vom 8. April 2024 Punkt 7 (Seite 16 -
19):
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen
Der Vorentwurf einschließlich Begründung und Gutachten zu der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Bildungszentrum Wissel – liegt im
Fachbereich 2 Planen, Bauen, Umwelt der Stadt Kalkar, Verwaltungsneubau,
Markt 20, Raum 317,
in der Zeit vom 11.04.2024 bis einschließlich 16.05.2024
während der Dienststunden:
Montag bis Freitag vormittags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr,
Montag nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag nachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
öffentlich aus.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Stadtverwaltung telefonisch
(02824 13-129) oder
(02824 13-211) oder per E-Mail zu kontaktieren, um einen persönlichen Termin mit
den zuständigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu vereinbaren.
Stellungnahmen können weiterhin schriftlich oder zur Niederschrift im oben
genannten Zeitraum abgegeben werden. Ferner besteht die Möglichkeit, die
Stellungnahmen per Mail an
bauleitplanung@kalkar.de oder auf dem Onlinekontaktformular der Stadt
Kalkar unter
https://www.kalkar.de/de/inhalt/kontakt/ abzugeben.
Die Planunterlagen können vom 11.04.2024 bis einschließlich 16.05.2024 unter
folgender Internetadresse abgerufen werden:
http://www.kalkar.de/de/inhalt/aktuelle-beteiligungsverfahren/
Ratsbeschluss von 21. März 2024 - Protokoll:
8. 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Bildungszentrum Wissel
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der berührten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange ge-
mäß § 4 Abs. 1 BauGB (11/557)
Verhandlungsverlauf
Ratsmitglied Naß erläutert als Vorsitzender des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und
Umweltausschusses kurz die Beschlussvorlage und führt aus, dass im Ausschuss
eine Diskussion über die,
im Rahmen eines Abwägungsprozesses für den „Flächentausch“ identifizierten,
gleichwertigen
Bauflächen stattgefunden habe. Er bekräftigt nochmals, dass die Eigentümer der
entsprechenden
Grundstücksflächen seitens der Verwaltung über die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung
der Öffentlichkeit unterrichtet werden. Ratsmitglied Naß erklärt, dass der
Ausschuss dem Beschlussvorschlag einstimmig gefolgt sei.
Nach kurzer weiterer Diskussion lässt Bürgermeisterin Dr. Schulz über den
Beschlussvorschlag
abstimmen.
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt:
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über die 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar – Bildungszentrum Wissel – gefasst.
Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie über die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
1 BauGB
gefasst.
Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zur Realisierung eines Neubaus einer Grundschule und einer
Kindertagesstätte sowie der
Arrondierung des westlichen Siedlungsrandes im Kalkarer Stadtteil Wissel.
Abstimmungsergebnis
25 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)